21.10.2016

BND regiert BRD
Geheimdienst-Kompetenzen ausgeweitet

Protest-Aktion ggen BND-GESETZ vor dem Bundestag, 21.10.16 - Foto: Stefanie Loos - Creative-Commons-Lizenz Nicht-Kommerziell 3.0
Berlin (LiZ). Viele hatten gehofft, daß in Folge der Snowden-Enthüllungen die deutschen Geheimdienste abgeschafft oder doch wenigsten zukünftig demokratisch kontrolliert würden. Doch nun werden im Gegenteil die Kompetenzen des BND ausgeweitet und BND-Aktivitäten, die bislang illegal waren, legalisiert.

Der Deutsche Bundestag verab­schiedete heute mit den Stimmen der "schwarz-roten" Koalition - gleich in einem Aufwasch in zweiter und dritter Lesung - im Dienste des CIA-Wurmfortsatzes Bundesnachrichtendienst (BND) das "BND-Gesetz". Mit diesem werden die drei deutschen Geheimdienste - der BND, der Inlands-Geheimdienst "Verfassungsschutz" und der Militär-Geheimdienstes MAD - angeblich künftig besser kontrolliert, de facto aber werden deren Kompetenzen ausgeweitet. So ist es ab jetzt legal, komplette Netze abzuhören und die damit gewonnen Daten an andere Geheimdienste - wie etwa die US-amerikanischen CIA, NSA, DIA … - weiterzuleiten. Außerdem wurde heute legalisiert, daß AnwältInnen und JournalistInnen bespitzelt werden dürfen. Im Gesetzes-Entwurf heißt es ganz offen, der BND solle durch die Regelungen nicht eingeengt werden.

In den Mainstream-Medien wird hingegen behauptet, als Konsequent der Snowden-Enthüllungen würden BND, "Verfassungsschutz" und MAD nunmehr "stärker kontrolliert". Immerhin lehnten Abgeordnete der beiden Oppositions-Parteien im Bundestag die beiden "Reform"-Gesetze zu den deutschen Geheimdiensten ab. Auch DatenschützerInnen, Netz-AktivistInnen und UN-Sonderberichterstatter kritisierten, daß nunmehr breitangelegte Bespitzelungs-Aktionen legitimiert werden.

Vor dem Reichstags-Gebäude fand zeitgleich mit der Abstimmung eine Protest-Aktion statt, zu der 'Digital Courage' und die Internationale Liga für Menschenrechte aufgerufen hatten. "Mit diesem Gesetz wird genau die falsche Konsequenz aus den Enthüllungen von Edward Snowden vor drei Jahren gezogen. Anstatt die Massenüberwachung zu beenden, wird das Unrecht zu Recht erklärt," sagt Rena Tangens, Vorstand von Digitalcourage e.V. Und Rolf Gössner von der Internationalen Liga für Menschenrechte ergänzte: "Die deutschen Geheimdienste werden abermals aufgerüstet und massenüberwachungstauglicher gemacht, anstatt die Bevölkerung endlich wirksam vor Ausforschungen und Vertuschungen zu schützen."

Protest-Aktion ggen BND-GESETZ vor dem Bundestag, 21.10.16 - Foto: Stefanie Loos - Creative-Commons-Lizenz Nicht-Kommerziell 3.0

In einer Medien-Erklärung verbreiteten die beiden Organisationen ihren Standpunkt: "Drei Jahre nach den Enthüllungen von Edward Snowden, nach unzähligen Sitzungen des NSA-Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag, aber auch nach allen anderen Fehlleistungen der Geheimdienste in Deutschland und anderswo ist klar: Geheimdienste geben uns keine Sicherheit. Im Gegenteil – Geheimdienste entwickeln ein demokratiefeindliches Eigenleben. Eine demokratische Kontrolle der bestehenden Geheimdienste hat sich als schlichtweg unmöglich herausgestellt. Deshalb müssen sie abgeschafft und eine transparent arbeitende Abwehr muß aufgebaut werden, die sich bewußt ist, dass sie im Auftrag der Bevölkerung tätig ist." Doch mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen - so die weitere Kritik - würden "weiterhin zu wenige Menschen an der Kontrolle beteiligt, die Opposition erhält kaum Eingriffs-Möglichkeiten und selbst verfassungswidriges Handeln kann nicht vollständig aufgeklärt werden." Die als Neuerung mit dem Gesetz angeblich gewährleitete bessere Kontrolle der Geheimdienste stelle sich näher besehen als "Nebelkerze" heraus.

Vorgesehen ist mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen ein mit drei Personen besetztes RicherInnen-Gremium. Dieses soll vom KanzlerIn-Amt über brisante Aktionen des deutschen Auslandsgeheimdienstes informiert werden und etwa auch seine Zustimmung zu möglicher Spionage gegen Einrichtungen der EU oder ihrer Mitgliedsstaaten geben müssen. Die KontrolleurInnen sollen stichprobenartig die vom BND eingesetzten Spionage-Suchbegriffe (Selektoren) jederzeit überprüfen können. Erst kürzlich hatte sich herausgestellt, daß auf Weisung der US-Regierung keine demokratische Kontrolle der von US-Geheimdiensten gelieferten und vom BND auftragsgemäß in dem für den internationalen Daten-Verkehr bedeutenden Knotenpunkt De-Cix in Frankfurt am Main illegal eingesetzten Selektoren ermöglicht werden darf.

Im neuen BND-Gesetz ist nun gerade ausdrücklich auch die Spionage gegen EU-Institutionen oder -Mitgliedstaaten erlaubt. Die als Voraussetzung für eine solche Spionage formulierte "Gefahr für die innere und äußere Sicherheit, die Handlungsfähigkeit Deutschlands oder Erkenntnisse von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung" wird von KritikerInnen als so weitgehend interpretierbar gewertet, daß hierdurch keine effektive Beschränkung gegeben ist.

Anders als bisher muß das KanzlerIn-Amt laut dem nun verabschiedeten BND-Gesetz auf Antrag des BND-Präsidenten oder eines Vertreters die Spionage in internationalen Telekommunikationsnetzen nunmehr anordnen. Damit sollen angeblich klare Verantwortlichkeiten sichergestellt werden. Früher konnten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und der zeitweilige Kanzleramts-Minister Frank-Walter Steinmeier damit herausreden, illegale Überwachungs-Maßnahmen seien von niedriger BND-Ebene aus genehmigt worden. In Zukunft jedoch kann dies im Falle von Enthüllungen ebenso gut behauptet werden, wenn keine entsprechenden schriftlichen Aufträge aus dem KanzlerIn-Amt nachzuweisen sind.

Festgeschrieben wird im neuen BND-Gesetz, was schon bisher hätte gelten sollen: Spionage mit dem Ziel von Wettbewerbs-Vorteilen für deutsche Unternehmen ist verboten. Zugleich heißt aber, die Aufklärung von wirtschaftspolitisch bedeutsamen Vorgängen könne erforderlich sein. Und so können entsprechende "Erkenntnisse" an deutsche Konzerne auch zukünftig "durchsickern".

Ausdrücklich erlaubt ist nunmehr die Kooperation mit anderen Geheimdiensten wie etwa dem US-Geheimdienst NSA. Die genannten Bedingungen wie der "Anti-Terror-Kampf", die "Unterstützung der Bundeswehr im Auslands-Einsatz" und "Informationen zur Sicherheitslage von Deutschen im Ausland" sind offenkundig beliebig dehnbar.

Neu ist das Amt eines "Ständigen Bevollmächtigten". Dieser soll von dem dreiköpfigen RichterInnen-Gremium eingesetzt werden und "kontinuierliche und strukturierte Untersuchungen" anstellen dürfen. Des Weiteren besteht dessen Aufgabe darin, die Arbeit der verschiedenen Kontrollgremien zu koordinieren. Um also auch in Zukunft eine demokratische Kontrolle der deutschen Geheimdienste auszuschließen, wird es genügen, eine entsprechend "zuverlässige" Person für dieses Amt zu bestimmen. Dies ist offenbar bereits geschehen: Mit dem Juristen Arne Schlatmann wurde ein "Experte des Innenministeriums" für diesen Job ausersehen. Schlatmann führt bislang Unterabteilung Rechts- und Grundsatzangelegenheiten der öffentlichen Sicherheit im Innenministerium.

Während die Bundesregierung einerseits behauptet mit den beiden neuen Gesetzen würden die deutschen Geheimdienste in Zukunft besser kontrolliert, wird andererseits zugleich die Ausweitung der Kompetenzen der deutschen Geheimdienste damit gerechtfertigt, dies sei "in Zeiten der terroristischen Bedrohung" nötig.

 

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