28.01.2017

Der Fall Andrej Holm
Zweimal Glück im Unglück

Andrej Holm vor Hintergrund Rot-Rot-Grün - Collage: Samy - Creative-Commons-Lizenz Namensnennung Nicht-Kommerziell 3.0
Berlin (LiZ). Andrej Holm, partei­loser linker Sozialwissenschaftler, Experte für Stadtentwicklung und exponierter Kritiker der Gentrifizierung ganzer Stadtteile Berlins, wurde Anfang Dezember 2016 vom neuen "rot-rot-grünen" Berliner Senat zum Staatssekretär für Wohnen ernannt. Nach nur fünf Wochen endete dieser Ausflug Holms in die Parteien-Politik, nachdem Vorwürfe verbreitet wurden, er habe sich als 18, 19-Jähriger Stasi-Verbrechen in den letzten Monaten der DDR-Diktatur schuldig gemacht.

Der im Oktober 1970 geborene Andrej Holm, der in einer der privilegierten Familie aus der Klasse der DDR-Bonzen aufwuchs, hatte im September 1989 eine Ausbildung als Offiziersschüler bei der Auswertungs- und Kontrollgruppe der Abteilung XX der Bezirksverwaltung Berlin des MfS begonnen. Der DDR-Innengeheimdienst MfS ("Ministerium für Staats­sicherheit") - umgangssprachlich: "Stasi" - war damit formell sein Dienstherr. Holm wurde Ende September 1989 vereidigt und infolge der Auflösung des MfS Ende Januar 1990 aus seinem Dienst verabschiedet.

Ilko Sascha Kowalczuk, DDR-Historiker und Mitarbeiter der "Stasi-Unterlagen-Behörde" (umgangssprachlich noch bis vor wenigen Jahren häufig als "Gauck-Behörde" bezeichnet), stellt klar, daß Holm damit lediglich "strukturell" dem MfS zugeordnet war. Aus der zwischenzeitlich verbreiteten "Stasi-Akte" zu Andrej Holm geht hervor, daß er seine Ausbildung als Offiziersanwärter bereits am 1. Januar 1989 begann - viele Fälle haben allerdings in den vergangenen 27 Jahren gezeigt, daß die Eintragungen in jenen Akten nicht unbedingt zuverlässig sind.

Holm war seit 1. September 1989 bei der Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG) der Abteilung XX der Bezirksverwaltung Berlin – einer Einheit zur Bekämpfung kritischer und oppositioneller Menschen. Wie er selbst bestätigte, war er dort damit beschäftigt, "Betriebsberichte" zu lesen. Kowalczuk weist kritisch darauf hin, daß Holm als künftiger Führungsoffizier nicht irgendwelche Berichte las, sondern auch IM-, also Spitzel-Berichte. "Und natürlich las er sie nicht um des Lesens willen; es sollte ihm obliegen, Rückschlüsse zu ziehen und daraus Maßnahmen vorzuschlagen, genauer sollte er es lernen," so der 1967 ebenfalls in der DDR geborene Kowalczuk. Der heutige Historiker wuchs übrigens wie Holm in einem - nach eigenen Worten - "staatsnahen" Elternhaus auf, rebellierte jedoch im Alter von 14 Jahren gegen den ihm vorgezeichneten Karriereweg.

Um den Fall Holm objektiv betrachten zu können, gehen wir hier zunächst einmal von der Hypothese aus, er habe als 18, 19-Jähriger einen Mord begangen. Er wäre dann - wie in solchen Fällen die Regel - nach Jugendstrafrecht zu rund neun Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. 1999 oder sogar früher - je nach "Führung" - wäre Holm also entlassen worden und hätte als "resozialisiert" zu gelten. Und zehn Jahre darauf - also: 2009 - wäre diese Jugendstrafe nach dem Bundeszentral­registergesetz getilgt worden. Holm hätte - in diesem hypothetischen Fall - ab 2009 legitimer Weise sagen dürfen, er sei "nicht vorbestraft".

Mehr noch: Nehmen wir an, Holm hätte die Verurteilung als Mörder auf einem Bewerbungs-Fragebogen nicht angegeben und sein Arbeitgeber, etwa die Humboldt-Universität Berlin, hätte ihn 2010 aufgrund der Bewerbungs-Unterlagen als "nicht vorbestraft" eingestellt, dann aber Jahre später durch eine Veröffentlichung von der Mordtat erfahren. Der Arbeitgeber wäre beim Versuch, den Vertrag anzufechten oder zu kündigen, gescheitert.

Die Rechtspraxis gibt genügend Beispiele für diese Argumentation. So hat etwa das Bundesarbeitsgericht eine Anfechtung eines Angestellten-Vertrages mit einem Gefängniswärter, der 2010 unwahre Angaben zu seinen strafrechtlichen Vorbelastungen gemacht hatte, für nichtig erklärt (2 AZR 1071/12). Der Mann war 2003 wegen Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 6 Monaten verurteilt worden, und seit 2007 liefen verschiedene Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Körperverletzung, Diebstahl, Hausfriedensbruch, Betrug, Beleidigung und gefährliche Körperverletzung. Alle Verfahren waren zum Zeitpunkt seiner Einstellung bereits aus dem Bundeszentralregister getilgt oder eingestellt. Der Arbeitgeber hätte nicht fragen dürfen - der Mann durfte lügen.

All dies - und daß die pauschale Annahme einer Resozialisierung nach entsprechenden Fristen auch für Stasi-TäterInnen zu gelten hat - ist erfahrungsgemäß für viele Opfer der DDR-Gewaltherrschaft schwer zu akzeptieren. Und auch dies ist verständlich! Weit schwerer zu verstehen ist allerdings, daß etliche Stasi-Opfer anscheinend darauf fixiert sind, die Schuldigen für das in der DDR-Zeit erlittene Unrecht, vor allem bei ehemaligen Stasi-Angehörigen zu suchen. Eher selten kommen sie zu der Erkenntnis, daß die höherrangigen "Schreibtisch-TäterInnen" in den DDR-Ministerien und in den "Blockparteien" weit mehr Schuld auf sich geladen haben, als durchschnittliche Stasi-Leute. Es war aus den Kreisen der DDR-Opfer kaum Protest zu vernehmen, als die "C"DU kurz nach der "Wende" das Politbüro-Mitglied Günter Schabowski hofierte - der immerhin dritthöchste Vorgesetzte des Andrej Holm im Jahr 1989.

Es waren auch kaum Proteste zu vernehmen, als die "C"DU sich die Blockpartei Ost-CDU einverleibte. Immerhin hatten beispielsweise viele von deren Abgeordneten in der "Volkskammer" die Hand zum Ja für das Grenzgesetz gehoben. Falsch wäre es allerdings - wie etwa Egon Bahr seinerzeit - angesichts der verbreiteten Heuchelei zu resignieren und die Schließung der "Stasi-Unterlagen-Behörde" zu fordern. Die Haltung "Augen zu und durch" ist keine Alternative zur Heuchelei. Die Wunden können erst dann heilen, wenn das Unrecht offen zu Sprache kommt, wenn die Schuld und die Schuldigen benannt werden und wenn weder heruntergespielt noch mit unzulässigen Vergleichen mit der Nazi-Zeit überbewertet wird.

Gewichtig ist im Einzelfall zudem, ob ein Mensch, der sich während der DDR-Diktatur schuldig gemacht hat, diese Schuld glaubwürdig bekennt oder zu verschweigen oder zu bagatellisieren versucht. Im Falle Andrej Holm ist daher durchaus beachtlich, daß er sich bereits 1990 offen zu seiner persönlichen Geschichte bekannte - wie aus den Aussagen von Dirk Teschner einem Interview im Jahr 2007 hervorgeht. In diesem Interview (der für diesen Kontext relevante Teil ist hier dokumentiert) mit Dirk Teschner, Cornelia Kirchgeorg-Berg, Herbert M. und Andrej Holm spricht Holm offen über seine Vergangenheit:

Andrej Holm: (...) Ich habe September 89 beim Wachregiment Felix Dzierzynski [falsche Schreibweise des 'taz'-Textes, d. V.] meine Grundausbildung begonnen.

'taz': Sie waren bei der Stasi? Das Wachregiment Felix Dzierzynski war doch Teil des Ministeriums für Staatssicherheit?

Andrej Holm: So ist es. Die Reflexion darüber, was Staatssicherheit tatsächlich war, die begann bei mir erst nach der Wende. Seitdem habe ich da auch einen anderen Blick drauf.
(...) Im Nachhinein bin ich extrem froh darüber, dass mir die Wende diese Zeit erheblich verkürzt hat.

Einiges deutet darauf hin, daß Holm gar nicht beim Wachregiment 'Feliks Dzierzynski' war (dies zieht etwa der Historiker Ilko Sascha Kowalczuk in Zweifel), sondern in einer Wacheinheit, die nicht zum Wachregiment 'Feliks Dzierzynski' zählte. Möglicherweise handelt es sich um eine Fehlerinnerung Holms, die hier allerdings nicht als Versuch interpretiert werden kann, sich selbst zu entlasten. Denn im Kontext stellt Holm die Zugehörigkeit zur Stasi nicht infrage - und dies ist entscheidend. Vor dem Hintergrund dessen, was sich in den vergangenen Wochen abgespielt hat, ist es durchaus verständlich, wenn Andrej Holm "fassungslos" auf die Anschuldigungen reagierte, er habe seine Stasi-Vergangenheit "bagatellisieren" wollen.

Wie steht es nun um die Falschangabe Andrej Holms, die er im Jahr 2005 in einem Personalfragebogen der Humboldt-Universität gemacht hatte?

Obwohl das 'taz'-Interview von 2007 bekannt ist und etwa das Springer-Blatt 'Die Welt' in einem Hetz-Artikel gegen Andrej Holm ('Das MfS-Wachregiment war Kaderschmiede der Stasi', vom 12.12.2016) daraus manipulativ zitiert, versuchten Mainstream-Medien in den vergangenen Wochen allein aufgrund dieses Personalfragebogens den Vorwurf zu konstruieren, Andrej Holm habe versucht, seinen persönlichen schuldhaften Kontakt mit der Stasi in jenen Monaten von 1989 und 1990 herunterzuspielen oder gar zu leugnen. Vermutlich wäre Holm damit durchgekommen, wenn er - wahrheitswidrig - "eingestanden" hätte, er habe zu leugnen versucht und die Rolle eines reuigen, "ertappten Sünders" gespielt hätte. Zu einer solchen Inszenierung hätte zwingend dazu gehört, daß sich Holm "ohne Wenn und Aber" vom "Sozialismus" distanziert hätte - wie einst Günter Schabowski. Er hätte damit zugleich die von Rechten immer wieder gerne verbreitete These bekräftigt, bei den Diktaturen des Ostblocks habe es sich um "Sozialismus" gehandelt. Dann wäre ihm als "Kronzeuge" alles "verziehen" worden und das Amt als Staatssekretär wäre ihm sicher gewesen.

Mittlerweile gab die Humboldt-Universität Berlin - nachdem Holm am 16. Januar wegen des mangelnden Rückhalts von Seiten des "rot-rot-grünen" Senats seinen Rücktritt vom Amt des Staatssekretärs erklärt hatte - am 18. Januar die Kündigung Holms als wissenschaftlicher Mitarbeiter bekannt. Begründet wird diese Kündigung mit dessen Falschangaben zu seiner Stasi-Tätigkeit im Personalfragebogen des Jahres 2005.

Ganz unabhängig von den Äußerungen Andrej Holms, die er zur Causa jenes Personalfragebogens in den vergangenen Wochen machte und unabhängig von der Frage, ob diese Äußerungen nun sehr geschickt waren oder ob Schweigen eine klügere Taktik gewesen wäre, muß festgestellt werden: Auf der Grundlage der heute in der Bundesrepublik geltenden Rechtsauffassung war es legitim, daß Holm auf jenem Personalfragebogen der Humboldt-Universität Berlin falsche Angaben machte - denn andernfalls wäre er nicht eingestellt worden.

Mehr noch: Die Humboldt-Universität hätte 15 Jahre nach dem Zusammenbruch der DDR gar nicht mehr fragen dürfen. Jedes Arbeitsgericht, das mit diesem Fall befaßt würde, müßte die Kündigung als unrechtmäßig werten und einer Klage Holms auf Wiedereinstellung stattgeben.

Falsch ist die Argumentation, die von einigen Linken vorgebracht wird, um damit Andrej Holm zu unterstützen und die darauf abzielt, die Motivation hinter dem Angriff auf Holm zu delegitimieren. Tatsächlich deutet einiges darauf hin, daß der Haß, der sich zwischen den Zeilen etlicher Hetz-Artikel erkennen läßt, darauf beruht, daß Holm in den vergangenen Jahren etlichen Leuten auf die Füße getreten ist. Darunter befinden sich offensichtlich mächtige Profiteure der anti-sozialen, verfehlten Wohnungs-Politik Berlins. Holm wäre jedoch sicherlich - entsprechend dem "Beuteschema" der Mainstream-Medien - aufgrund der vorliegenden Verdachtsmomente ebenso aggressiv angegriffen worden, wenn er ein angepaßter Politiker - etwa der Linkspartei - wäre. In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, daß die Berliner Linkspartei sich vor allem deshalb Andrej Holms im Wahlkampf der Monate August und September 2016 bediente, weil sie die Privatisierung von Wohnungsbaugenossenschaften in Berlin unter ihrer Mitverantwortung vergessen machen und mit Holm potentiell neue Wählergruppen im kritischen linken Lager gewinnen wollte.

Wäre die Anschuldigung richtig, daß Holm seine Stasi-Vergangenheit zu verharmlosen versuchte, würde sie nicht plötzlich dadurch falsch, daß sich Holm (nur) wegen seiner kritischen Positionen und seinen Erfolgen in der Berliner Wohnungs-Politik bei Rechten mißliebig machte. Behauptungen werden nicht dadurch richtig oder falsch, wenn die dahinter stehende Motivation Haß ist. Ob sie zutreffend sind oder nicht, entscheidet sich daran, ob sie mit den Tatsachen übereinstimmen.

Falsch war es auch, wenn von einigen Linken mit Vergleichen zur Bonner Republik der 1950er- und 1960-er-Jahre und deren Praxis zur "Eingliederung" ehemaliger Nazis versucht wurde, die Angriffe gegen Holm abzuwehren. Vergleiche mit der mafiösen Grundhaltung, mit der Adenauer und Co. in der frühen BRD ehemalige NSDAP-Mitglieder, SS-Mitglieder und Nazi-Richter in den Staatsdienst übernommen haben und wie Nazi-Geheimdienstler rekrutiert wurden, um den BND (zunächst: Organisation Gehlen) aufzubauen, tun hier nichts zur Sache. Was damals falsch gelaufen ist, kann nicht als Rechtfertigung dafür dienen, heute im Falle von Stasi-TäterInnen ebenfalls "ein Auge zuzudrücken". Dieses Schein-Argument, das von manchen Linken im Fall Holm vorgebracht wird, ist allerdings noch aus einem zweiten und wichtigeren Grund fehl am Platz: Es bestätigt bei allen, die sich nur oberflächlich mit dem Fall Holm befassen, den Verdacht, an den Anschuldigungen könne "etwas Wahres dran sein".

Nebenbei bemerkt: Der Fall Holm liefert auch keine Argumente, daß es ein "Recht auf Vergessen" geben sollte. Dieses "Recht auf Vergessen" wird ja regelmäßig ins Feld geführt, wenn es um die Forderung geht, Einträge im Internet zu löschen, die irgendwem mißliebig sind. Es sollte dabei bleiben, daß auf richterliche Anordnung nur das gelöscht werden muß, was nachweislich den Tatsachen widerspricht. Und eine ganz andere Sache ist es, auch im Internet das Recht auf Gegendarstellung durchzusetzen, wie es seit langem in anderen Medien durchgesetzt werden kann. Ebenso sollte klar sein: Nur eine "Erinnerungskultur" kann dazu beitragen, daß die durch Unrecht geschlagenen Wunden auf lange Sicht heilen. Ein "Recht auf Vergessen" sollte auch nicht damit verwechselt werden, daß es TäterInnen je nach individuellem Fall und nach Ablauf einer gewissen Frist zuzugestehen ist, als resozialisiert zu gelten.

Holm hat Glück im Unglück gehabt: Er ist zwar ungerechtfertigter Weise als Staatssekretär abserviert worden, entgeht damit aber zugleich - ein weiteres Mal in seinem Leben unverdient! - einem bereits vorgezeichneten Weg, sich schuldig zu machen. Als Diener eines anti-sozialen und anti-ökologischen "rot-rot-grünen" Berliner Senats wäre er voraussichtlich mitschuldig an deren wohl unvermeidlichen zukünftigen Schandtaten geworden. Es ist nicht zu erwarten, daß sich die Politik in den kommenden Jahren von jener positiv abheben wird, die der Berliner Senat unter Mitverantwortung der Linkspartei und deren "Spitzen"-Politikern, Gregor Gysi (2002: Bürgermeister und Senator für Wirtschaft, Arbeit und Frauen) und Harald Wolf (2003 bis 2011: Bürgermeister und Senator für Wirtschaft, Technologie und Frauen) verbrochen hat.

Ende 1989 bewahrte Andrej Holm der Zusammenbruch des Ostblocks samt DDR-Diktatur davor, eine verbrecherische Karriere zu durchlaufen. Ende 2016 bewahrte ihn ein reflexartiger und zugleich unreflektierter Haß auf alles, was mit der Stasi zu tun gehabt hat oder gehabt haben könnte, davor, auf die (partei-politische) schiefe Bahn zu geraten.

 

LINKSZEITUNG

 

Anmerkungen

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