13.07.2017

Atom-Müll aus Obrigheim auf Deponie?
Landrat Brötel verweigert die Einlagerung

AKW in grün - Grafik: Samy -  Creative-Commons-Lizenz Namensnennung Nicht-Kommerziell 3.0
Obrigheim (LiZ). Achim Brötel, "schwarzer" Landrat des Neckar-Odenwald-Kreises bietet dem pseudo-grünen baden-württembergischen Atom-Minister Franz Untersteller Paroli. Aus welchen Motiven auch immer verweigert er das Abladen von "freigemessenem" schwach­radioaktivem Atommüll aus dem Abbruch des 2005 stillgelegten AKW Obrigheim auf der Deponie Sansenhecken in Buchen.

Ende Mai hatte der Deutsche Ärztetag in Freiburg eine Stellungnahme verabschiedet, in der vor der Verharmlosung von Strahlenschäden durch die geplante Verteilung von schwachradioaktivem Atommüll auf oberirdische Deponien gewarnt wird. Damit stellte sich die deutsche Ärzteschaft hinter die Position der IPPNW zum AKW-Rückbau und -Abriß und stärkte damit zugleich die entsprechende Expertise der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Diese hatte sich am 26. November 2016 in einer Entschließung gegen das im Südwesten praktizierte "Freimessen" von schwachradioaktivem Atommüll ausgesprochen (Siehe unseren Artikel v. 3.12.16).

Im Januar kam es in Baden-Württemberg zu einem Skandal. Atom-Minister Franz Untersteller hatte sich an den Präsidenten der Landesärztekammer, Ulrich Clever, gewandt und dieser ließ daraufhin die Entschließung, die demokratisch zustandegekommen war, von der Internet-Seite der Landesärztekammer Baden-Württemberg entfernen. Nach einigem Hin und Her blieb der Fall in der Schwebe (Siehe unseren Artikel v. 26.01.17).

Konkret geht es nun um 3.000 Tonnen Atommüll, der nach einer "Freimessung" auf oberirdische Deponien im Norden Baden-Württembergs abgeladen werden sollte. Bereits am 6. Juni hatte Landrat Brötel an Untersteller geschrieben und die Annahme "freigemessenen" Atommülls aus Obrigheim generell zurückgewiesen. Untersteller äußerte darob "Überraschung und Unverständnis". Dabei hatte sich Brötel in seinem Schreiben auf die einschlägige Entschließung der Landesärztekammer und die Stellungnahme des Deutschen Ärztetags berufen.

Eine formelle Antwort erhielt Landrat Brötel von Helmfried Meinel, Amts-Chef unter Atom-Minister Franz Untersteller, am 16. Juni. Darin heißt es, der Landkreis sei verpflichtet, die nach der "Freimessung" zur Beseitigung freigegebenen Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen. Mit Sansenhecken in Buchen verfüge der Neckar-Odenwald-Kreis über eine geeignete zugelassene Deponie, die auch alle Anforderungen freigegebener Abfälle aus Obrigheim erfülle, heißt es in diesem Schreiben weiter. Ein generelles Zurückweisen dieser Abfälle sei nach geltendem Recht nicht möglich und wäre ein "Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz".

Offenbar ist sich Meinel nicht im Klaren darüber, daß er mit diesem unfreiwilligen Hinweis auf einen stofflichen Kreislauf - entgegen der offiziellen Linie - exakt die Expertise der Landesärztekammer untermauert. Denn während Untersteller argumentiert, bei den oberirdischen Deponien handele es sich um ein Endlager, ist klar, daß die im schwachradioaktiven Atommüll vorhandenen Alphastrahler als Staub aufgewirbelt und eingeatmet in den biologischen Kreislauf gelangen können.

Landrat Brötel, der ab 1989 dem Stadtrat von Buchen abgehörte und dort 1998 zum Bürgermeister gewählt wurde, antwortete auf die Herausforderung aus Stuttgart trotzig: "An meiner Position wird sich nichts ändern." Zugleich wies er die Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises an, "freigemessene" Abfälle aus dem Rückbau des AKW Obrigheim generell zurückzuweisen.

 

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Anmerkungen

Siehe auch unsere Artikel:

      Konflikt um radioaktiven Müll
      Hin und Her bei ÄrztInnenkammer (26.01.17)

      Habeck auf illegalen Abwegen?
      Atommüll-Lagerung in Brunsbüttel rechtswidrig (10.01.17)

      Gegen "Freimessen" von Atommüll
      LandesärztInnenkammer Ba-Wü warnt (3.12.16)