22.02.2010

Pädophilie-Affaire
der katholischen Kirche

Geheimschreiben aus dem Jahr 2001
belastet Papst Benedikt XVI

Joseph Ratzinger alias Benedikt XVI Rom (LiZ). Bislang wird es von der katholischen Kirche so dargestellt, als seien die Versetzungen pädophiler katholischer Religionslehrer und Priester nicht auf Weisung aus Rom erfolgt. Durch diese Versetzungspraxis konnten Pädophilie-Fälle leichter vertuscht werden, und die Täter setzten in der Regel ihr zwanghaftes Tun andernorts ungestört fort. Es liegen jedoch zwei in Latein abgefaßte Geheimschreiben vor, aus denen hervorgeht, daß sich der Vatikan bei Pädophilie-Fällen eine "ausschließliche Kompetenz" vorbehält.

Das erste der beiden Geheimschreiben aus dem Jahr 1962 stammt von Kardinal Ottaviani. Das zweite aus dem Jahr 2001 stammt vom damaligen Kardinal Joseph Ratzinger, heute Papst Benedikt XVI. In diesen beiden Geheimschreiben wird die "ausschließliche Kompetenz des Vatikans" in Fällen, bei denen Religionslehrer oder Priester sich an Schutzbefohlenen vergingen, ausdrücklich festgestellt und es werden darin sämtliche Bischöfe unter Strafe der Exkommunikation aufgefordert, alle Pädophilie-Fälle ausschließlich an den Vatikan zu melden. Dies führt zu einer Behinderung der staatlichen Ermittlungsorgane und Justiz und zu einer ständigen Versetzung der pädophiler Täter. Die Bischöfe versetzten die Täter weisungsgetreu nach einer kircheninternen Schein-Therapie an neue Einsatz-Orte. Und dort wurden die Täter in aller Regel rückfällig. Nicht nur die Leitung der Jesuitenschule in Hamburg und im baden-württembergischen St. Blasien haben offenbar entsprechend der in den Geheimschreiben angeordneten Regelung gehandelt, sondern über einen langen Zeitraum auch die irischen Bischöfe - bis der Skandal nicht mehr unter der Decke gehalten werden konnte. Von Hilfe für die Opfer steht in den Geheimschreiben übrigens kein einziges Wort.

Joseph Ratzinger war seit 1981 Chef der katholischen Glaubenskongregation, formal also Nachfolger des Großinquisitors, und kannte daher das Geheimschreiben von 1962. Er setzte es nicht außer Kraft, sondern bestätigte es, indem er in seinem eigenen Geheimschreiben im Jahr 2001 mit dem Titel "De delictis gravioribus" (Von schwersten Verbrechen) die Vorschriften bestätigte und die Bischöfe darauf festlegte. Auch die bekannten Fälle von Schweigegeld-Zahlungen, die nur dann erfolgten, wenn ein Verbrechen öffentlich zu werden drohte, erfolgten sicherlich nicht ohne Kenntnis und Zustimmung des Vatikan.

Der Dominikaner und Kirchenrechtler Tom Doyle hatte die Geheimschreiben öffentlich gemacht und wurde deswegen 2003 aller kirchlichen Ämter enthoben. Und bis heute ist die Existenz dieser Geheimschreiben kaum bekannt.

 

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Anmerkungen

Siehe auch unseren Artikel:

      Islam-"Wissenschaft" an deutschen Universitäten?
      Esoterik auf Kosten der SteuerzahlerInnen? (31.01.10)