26.02.2020

Witz der Woche

Aufatmen bei McDonald's & Co.:
Geschäftsmäßige Sterbehilfe erlaubt!

Fast Food - Grafik: Samy - Creative-Commons-Lizenz Namensnennung Nicht-Kommerziell 3.0
Karlsruhe (dpo). Aufatmen in der Fastfoodbranche: Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt hat, steht das Geschäftsmodell von McDonald's, Burger King, KFC und Co. rechtlich wieder auf sicherem Boden.

"Es gibt ein Recht auf selbst­bestimmtes Sterben", sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Das schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen.

Die Erleichterung in der Fastfoodbranche ist riesengroß. Schnellrestaurants und andere Anbieter fettiger, ungesunder Speisen hatten seit dem Verbot der gewerblichen Sterbehilfe im Jahr 2015 (wir berichteten) in einer juristischen Grauzone agiert. Manager und Angestellte lebten mit der ständigen Gefahr, bestraft zu werden – nur weil sie anderen Menschen halfen, früher aus dem Leben zu scheiden.

Nicht wenige Ketten boten in den letzten Jahren aus Angst zusätzlich Salate, Wraps oder Smoothies an, um einer Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft zu entgehen. Derartige Alibi-Angebote dürften nach dem Urteil in Karlsruhe schnell wieder aus dem Sortiment verschwinden.

Mit Material der Presseagentur dpo und des 'Postillon'
www.der-postillon.com

 

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