15.06.2015

Erneut "Völkermord"-Hetze
in den Mainstream-Medien

Omar al-Bashir, Foto: SUNA
Johannesburg (LiZ). Erneut wird in den Mainstream-Medien von einem internationalen Haftbefehl wegen Völkermord gegen den sudanesische Präsidenten Omar al-Bashir berichtet. Doch tatsächlich ließ der Inter­nationalen Strafgerichtshof in Den Haag 2009 den Anklagepunkt "Völkermord" mangels Beweisen fallen. Auch 2010 waren keine Beweise hinzugekommen.

Omar al-Bashir ist sicherlich - wie nahezu alle afrikanischen MachthaberInnen - ein Verbrecher. Die weit überwiegende Mehrheit darunter dient dem "Westen" bei der Ausbeutung der wertvollen Rohstoffe Afrikas und bei der Unterdrückung jeglicher Demokratie-Bewegungen. Der einzige Unterschied Omar al-Bashirs zu diesen MachthaberInnen besteht darin, daß das sudanesische Regime die reichhaltigen Erdöl-Vorkommen an China verkauft. Damit machte er sich die Mächtigen in den USA und in der EU zum Feind. Und dies war auch die Ursache für die Medien-Kampagne in den Jahren 2004 bis 2009, die einen blutigen Konflikt in der sudanesischen Region Darfur mit durchweg gefälschten Beweisen als "Völkermord" darzustellen versuchte (Siehe die Reihe unserer Artikel zwischen dem 4.06.04 und dem 4.03.09). Wie im Falle des Kosovo-Kriegs sollte die Öffentlichkeit mit einer jahrelangen Propaganda-Kampagne ("Wir dürfen nicht wegsehen!") auf eine militärische "Operation" eingestimmt werden.

Der Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag ließ am 4. März 2009 den Anklagepunkt "Völkermord" gegen al-Bashir mangels Beweisen fallen. Ein internationaler Haftbefehl wurde jedoch wegen der Anklagepunkte "Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen" ausgestellt. Im Juli 2009 verabschiedete die Afrikanische Union eine Resolution, den Haftbefehl gegen al-Bashir zu mißachten. Doch die Vorverfahrenskammer des IStGH stellte nach massivem Druck der US-Regierung und von Seiten einiger EU-Regierungen am 12. Juli 2010 einen zusätzlichen Haftbefehl wegen Völkermords aus, obwohl zwischenzeitlich keine Beweise hierfür vorgelegt wurden. Und insbesondere ist in Deutschland bei den älteren Generationen die Neigung nach wie vor häufig anzutreffen, wegen der deutschen Schuld an einem historisch unvergleichbaren Verbrechen die Verwässerung des Begriffs 'Völkermord' als unbewußte "psycho-hygienische" Entlastung unkritisch zu akzeptieren.

Omar al-Bashir hielt sich am Wochenende auf dem Gipfel-Treffen der Afrikanischen Union (AU) in Südafrika auf. Südafrikas Präsident Jacob Zuma hatte ihm Immunität zugesichert. Doch offensichtlich ist die Solidarität der großen Mehrheit der afrikanischen Staatsoberhäupter nicht etwa einem überdurchschnittlich entwickelten Rechtsempfinden entsprungen, sondern der Sorge geschuldet, daß alsbald nach einer Verhaftung und zu erwartenden Aburteilung al-Bashirs auch die Unantastbarkeit der eigenen Person ins Wanken geraten könnte. Der jähe Sturz Hosni Mubaraks (Februar 2011) und Muammar al Gaddafis (Oktober 2011) hat bei den afrikanischen Staatsoberhäupter zu einer anhaltenden Verunsicherung geführt.

Am gestrigen Sonntag hatte der Oberste Gerichtshof Südafrikas entschieden, daß al-Bashir das Land nicht verlassen dürfe, bis über das Festnahme-Ersuchen des IStGH entschieden worden sei. Südafrika ist Mitglieds-Staat des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs. Daher wurde das Gericht auf Antrag der von "westlichen" Geldern gesponsorten "Menschenrechts-Organisation" Southern Africa Litigation Centre tätig und untersagte al-Bashir die Ausreise aus Südafrika. So war ihm formal die Abreise verwehrt. Es ist allerdings sehr fraglich, ob Zuma die Auslieferung al-Bashirs an den IStDH zugelassen hätte. Die Entscheidung des Oberste Gerichtshof Südafrikas wurde für heute erwartet.

Doch offenbar wollte al-Bashir diese nicht abwarten und nahm die Gelegenheit wahr, vom Militärflughafen Waterkloof in Richtung Sudan abzufliegen. Wenig rühmlich ist die Argumentation, mit der Südafrikas Regierung den offenbar geduldeten Abflug al-Bashirs gegenüber dem Obersten Gericht erklärte: Der sudanesische Regierungs-Chef habe nicht auf der Passagierliste der Präsidentenmaschine gestanden. Auch eine weitere angebliche "Menschenrechts-Organisation", Human Rights Watch, die sich selbst damit rühmt, neunstelligen Spenden in US-Dollar zu erhalten, meldete sich zu Wort: Der Internationalen Strafgerichtshof sei "schändlich verhöhnt" worden.

 

LINKSZEITUNG

 

Anmerkungen

Siehe auch unsere Artikel:

      Der Völkermord in Darfur
      ist ein Mythos (10.11.09)

      Haftbefehl für das Öl des Sudans
      Keine Beweise für Völkermord (4.03.09)

      Interventionismus oder Souveränität?
      Die (energie-)wirtschaftlichen Interessen der Global Player
      (1.06.06)

      Deutsche Bundesregierung will weiter im Sudan zündeln
      (9.01.05)

      Friedensabkommen im Sudan unterzeichnet (31.12.04)

      Sudan: Bundestag beschließt Platz an der Sonne (26.11.04)

      Sudan: Lügen für den Krieg (9.08.04)

      Neue Runde im Propagandakrieg gegen den Sudan (24.07.04)

      Das "humanitäre" Interesse am Sudan
      gilt den Bodenschätzen (4.06.04)