Hamburg (LiZ). Der Hamburger Richter Heinz Uthmann hat Bundeskanzlerin Angela Merkel wegen ihrer Äußerung zum Killer-Kommando auf den mutmaßlichen Terroristen Osama bin Laden angezeigt. Merkel hatte gesagt: "Ich freue mich, daß es gelungen ist, bin Laden zu töten." Uthmann gründet seine Anzeige auf den Tatbestand der Billigung eines vorsätzlichen Tötungsdelikts gemäß Paragraf 140 des Strafgesetzbuches (StGB).
Heinz Uthmann ist seit 31 Jahren Jurist und arbeitet seit 24 Jahren als Richter - erst im Wirtschaftsstrafrecht, dann im Arbeitsrecht. Die Hamburger Staatsanwaltschaft bestätigte den Eingang der Anzeige und leitete diese an die zuständige Berliner Staatsanwaltschaft weiter. Urthmann macht sich nach eigenen Aussagen allerdings keine großen Hoffnungen, daß von dieser Seite - deutsche StaatsanwältInnen sind politisch weisungsgebunden - ein Verfahren eröffnet wird.
"Die Äußerungen der Bundeskanzlerin sind stillos und würdelos," erklärte Uthmann. Er habe den Sachverhalt gründlich geprüft. Auch habe er vor der Formulierung der Anzeige ein US-Militärstrafgesetzbuch zu Rate gezogen.
Die Äußerung der deutschen Bundeskanzlerin stieß auch in kirchlichen Kreisen auf deutlichen Unmut. So hieß es etwa in einer Erklärung des Vatikan: "Der Tod eines Menschen ist für einen Christen jedoch niemals Grund zur Freude. Das gilt auch für den Tod von Osama bin Laden." Selbst Mitglieder der "schwarz-gelben" Koalition gingen deutlich auf Distanz. So sagte etwa der "gelbe" Innen- und Rechtspolitiker Hartfrid Wolff, er habe Merkels Reaktion mit Unverständnis aufgenommen. Aus seiner Sicht wäre es "richtig gewesen, alles zu tun, bin Laden dingfest zu machen und vor den internationalen Gerichtshof zu stellen. Ich kann mich über den Tod eines Menschen nicht freuen." Auch der "schwarze" Vorsitzende des Bundestags-Rechtsauschusses, Siegfried Kauder kritisierte Merkels demonstrative Freude. Er bezeichnete ihre Worte als "Rachegedanken", die zum Mittelalter passten.
Anmerkungen
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