18.06.2010

Gen-Cocktail bei Feinkost Käfer

Sieben illegal verwendete Gen-Mais-Sorten

Gen-Mais München (LiZ). In Münchens bekanntes- tem Feinkostgeschäft werden illegale genmanipulierte Lebensmittel verkauft. Eine vom Umweltinstitut München in Auftrag gegebene Untersuchung hat ergeben, daß der bei Feinkost Käfer vertriebene "Pancake Mix" eine Mischung aus sieben unterschiedlichen Gen-Mais- Sorten enthält.

Auf der Verpackung des "Pancake Mix" des US-amerikanischen Herstellers Stonewall Kitchen fehlt jeder Hinweis auf die gentechnisch veränderten Zutaten. Der Verkauf von nicht gekennzeichnetem Gen-Food ist in Europa jedoch strafbar. Feinkost Käfer hätte den Artikel nicht in sein Sortiment nehmen dürfen.

Unter den sieben nachgewiesenen Gen-Mais-Sorten fand das vom Umweltinstitut München beauftragte Labor auch zwei der Firma Monsanto, vor denen französische Wissenschaftler auf Grund möglicher Gesundheitsschäden gewarnt haben. Die analysierte Probe hatte zudem einen Gen-Mais-Anteil von 99 Prozent. "Das ist schon außergewöhnlich dreist", findet Anja Sobczak, Gentechnikreferentin beim Umweltinstitut München. "Der Hersteller hat sich noch nicht einmal die Mühe gemacht, den Gen-Mais konventionellem Mais unterzumischen."

Das Münchner Traditionsunternehmen Feinkost Käfer, das sich nach eigenen Angaben "Qualität aus Leidenschaft" verschrieben hat, bietet zahlreiche Importprodukte an. Die betriebseigenen Standards werden im "Käfer Qualitäts-Manifest" zusammengefaßt. Darin ist die Vermeidung von gentechnisch manipulierten Organismen als eine der Anforderungen an die Käfer-Produkte genannt. Für den "Pancake Mix" scheinen offensichtlich andere Richtlinien zu gelten. Den ahnungslosen Käfer-KundInnen werden ungekennzeichnete Gen-Produkte teuer verkauft. "Wir fordern das Unternehmen auf, in Zukunft vor allem bei US-Produkten ganz genau hinzuschauen", so Anja Sobczak, "denn über 90 Prozent der in den USA angebauten Soja und 85 Prozent der Maispflanzen sind gentechnisch manipuliert."

Bei der Herstellung von Lebensmitteln werden in den USA generell genmanipulierte Zutaten wie Gen-Zucker, Gen-Sojaöl oder Gen-Maisstärke verwendet. Eine Kennzeichnungspflicht für Produkte aus Gen-Pflanzen existiert dort nicht. Importeure machen sich allerdings strafbar, wenn sie nicht gekennzeichnetes Gen-Food in Europa verkaufen. Der Gesetzgeber sieht bei solchen Verstößen Gefängnis- oder Geldstrafen vor. Inzwischen bieten Feinkostgeschäfte und Supermärkte ein großes Sortiment an US-Importwaren wie Marshmallows, Suppen, Frühstücksflocken und Barbecue-Soßen an. Das Umweltinstitut München läßt daher in der jüngeren Vergangenheit immer wieder Proben analysieren. "Wir werden nicht akzeptieren, daß Gen-Produkte durch die Hintertür eingeführt und die Kennzeichnungsregelungen ausgehebelt werden", sagt Anja Sobczak. Lebensmittel sind nach einer seit 2004 gültigen EU-Verordnung kennzeichnungspflichtig, wenn sie pro Inhaltsstoff "zufällige oder technisch unvermeidbare" GVO-Spuren von mehr als 0,9 Prozent enthalten. Werden GVO bewußt eingesetzt, muß grundsätzlich gekennzeichnet werden.

 

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Anmerkungen

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