Sieben illegal verwendete Gen-Mais-Sorten
München (LiZ). In Münchens bekanntes- tem Feinkostgeschäft werden
illegale genmanipulierte Lebensmittel verkauft. Eine vom Umweltinstitut
München in Auftrag gegebene Untersuchung hat ergeben, daß der bei
Feinkost Käfer vertriebene "Pancake Mix" eine Mischung aus sieben
unterschiedlichen Gen-Mais- Sorten enthält.
Auf der Verpackung des "Pancake Mix" des US-amerikanischen Herstellers
Stonewall Kitchen fehlt jeder Hinweis auf die gentechnisch veränderten
Zutaten. Der Verkauf von nicht gekennzeichnetem Gen-Food ist in Europa
jedoch strafbar. Feinkost Käfer hätte den Artikel nicht in sein Sortiment
nehmen dürfen.
Unter den sieben nachgewiesenen Gen-Mais-Sorten fand das vom
Umweltinstitut München beauftragte Labor auch zwei der Firma Monsanto, vor
denen französische Wissenschaftler auf Grund möglicher Gesundheitsschäden
gewarnt haben. Die analysierte Probe hatte zudem einen Gen-Mais-Anteil von
99 Prozent. "Das ist schon außergewöhnlich dreist", findet Anja Sobczak,
Gentechnikreferentin beim Umweltinstitut München. "Der Hersteller hat sich
noch nicht einmal die Mühe gemacht, den Gen-Mais konventionellem Mais
unterzumischen."
Das Münchner Traditionsunternehmen Feinkost Käfer, das sich nach eigenen
Angaben "Qualität aus Leidenschaft" verschrieben hat, bietet zahlreiche
Importprodukte an. Die betriebseigenen Standards werden im "Käfer
Qualitäts-Manifest" zusammengefaßt. Darin ist die Vermeidung von
gentechnisch manipulierten Organismen als eine der Anforderungen an die
Käfer-Produkte genannt. Für den "Pancake Mix" scheinen offensichtlich
andere Richtlinien zu gelten. Den ahnungslosen Käfer-KundInnen werden
ungekennzeichnete Gen-Produkte teuer verkauft. "Wir fordern das
Unternehmen auf, in Zukunft vor allem bei US-Produkten ganz genau
hinzuschauen", so Anja Sobczak, "denn über 90 Prozent der in den USA
angebauten Soja und 85 Prozent der Maispflanzen sind gentechnisch
manipuliert."
Bei der Herstellung von Lebensmitteln werden in den USA generell
genmanipulierte Zutaten wie Gen-Zucker, Gen-Sojaöl oder Gen-Maisstärke
verwendet. Eine Kennzeichnungspflicht für Produkte aus Gen-Pflanzen
existiert dort nicht. Importeure machen sich allerdings strafbar, wenn sie
nicht gekennzeichnetes Gen-Food in Europa verkaufen. Der Gesetzgeber sieht
bei solchen Verstößen Gefängnis- oder Geldstrafen vor. Inzwischen bieten
Feinkostgeschäfte und Supermärkte ein großes Sortiment an US-Importwaren
wie Marshmallows, Suppen, Frühstücksflocken und Barbecue-Soßen an. Das
Umweltinstitut München läßt daher in der jüngeren Vergangenheit immer
wieder Proben analysieren. "Wir werden nicht akzeptieren, daß
Gen-Produkte durch die Hintertür eingeführt und die
Kennzeichnungsregelungen ausgehebelt werden", sagt Anja Sobczak.
Lebensmittel sind nach einer seit 2004 gültigen EU-Verordnung
kennzeichnungspflichtig, wenn sie pro Inhaltsstoff "zufällige oder
technisch unvermeidbare" GVO-Spuren von mehr als 0,9 Prozent enthalten.
Werden GVO bewußt eingesetzt, muß grundsätzlich gekennzeichnet werden.
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Anmerkungen
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