Homo-Ehe in den USA
vom Obersten Gerichtshof legalisiert
Washington (LiZ). Der US-amerikanische Supreme Court hat entschieden, daß Verbote der Homo-Ehe in 13 Bundesstaaten dem Gleichheitsgebot der Verfassung widersprechen. Es gebe ein Grundrecht auf Eheschließung.
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs fiel mit fünf zu vier Stimmen. Die vier konservativen Richter hatten sich dafür eingesetzt, den Bundesstaaten keine Vorgabe zu machen - hatten also aus taktischen Gründen eine liberale Position eingenommen. Richter Anthony Kennedy, der als gemäßigt rechts eingeschätzt wird, hatte sich auf die Seite der vier als linksliberal geltenden RichterInnen geschlagen und damit argumentiert, Homosexuelle dürften nicht vom Grundrecht auf Eheschließung ausgeschlossen werden.
Der Supreme Court hat damit den 14. Verfassungszusatz gestärkt, in dem eine Gleichbehandlung vor dem Gesetz festgelegt ist. Allerdings hatten die neun Obersten RichterInnen der USA es bislang abgelehnt, den Antrag unterer Instanzen zu behandeln, ob dieser Gleichbehandlungs-Grundsatz Verbote der Homo-Ehe ausschließt. Zuletzt hatten sie dennoch der Regierung aufgetragen, etwa im Steuerrecht solche Ehen anzuerkennen, die Homosexuelle in Bundesstaaten geschlossen hatten, wo das legal war. Auf der Grundlage dieses Urteils hatten etliche Bundesberufungsgerichte Verbote von Homosexuellen-Ehen aufgehoben. Dadurch wuchs die Zahl der Staaten, in denen Lesben und Schwule die Ehe eingehen konnten, auf 36.
Die Frage, ob das Gleichbehandlungs-Gebot dem Verbot der Homo-Ehe widerspricht, wurde vom Obersten Gerichtshof erst behandelt, nachdem sich das für Ohio, Kentucky, Michigan und Tennessee zuständige Berufungsgericht dem Trend widersetzte und den Bundesstaaten das Recht zusprach, die Ehe zu definieren. Dieses Urteil wurde nun für nichtig und das Verbot von gleichgeschlechtlichen Eheschließungen für verfassungswidrig erklärt.
Anmerkungen
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