13.10.2016

BVerfG erlaubt Vorab-CETA
Eilanträge gegen Gabriels Durchmarsch abgewiesen

Bundesverfassungsgericht, Foto: Bundesverfassungsgericht - Creative-Commons-Lizenz Nicht-Kommerziell 3.0
Karlsruhe (LiZ). Das Bundes­verfassungsgericht hat Eil­anträge abgewiesen, das von Bundes­wirtschaftsminister Sigmar Gabriel vorangetriebene Inkrafttreten des "Freihandels­abkommens" CETA zu stoppen. Gabriel will CETA schon vor einer Zustimmung des Deutschen Bundestags am 27. Oktober unterzeichnen.

"S"PD-Chef, Vize-Kanzler und Bundeswirtschaftsminister Gabriel hofft offenbar, mit dem Vorzeitigen Inkrafttreten von CETA vollendete Tatsachen schaffen und im kommenden Jahr dann auch TTIP durchsetzen zu können. Nach Einschätzung von JuristInnen ist ein Stop von CETA durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aber immer noch möglich.

Das geheim von EmissärInnen der EU-Bürokratie und der kanadischen Regierung ausgehandelte CETA-Abkommen erlaubt ähnliche umweltpolitische und soziale Rückschritte wie das in der Öffentlichkeit stark umstrittene TTIP-Abkommen zwischen der EU und den USA. Viele der großen US-Konzerne haben Niederlassungen in den USA und können mit Hilfe von CETA bereits einen Teil dessen durchsetzen, was ihnen erst TTIP in vollem Umfang ermöglichen würde.

Das BVerfG wies heute (Donnerstag) Eilanträge ab, mit denen Gabriel untersagt werden sollte, CETA bereits am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel in Brüssel zu unterzeichnen. Eine Entscheidung des BVerfG in der Sache steht allerdings noch aus. In einem sogenannten Eilverfahren entscheiden die Verfassungs-RichterInnen lediglich darüber, ob es in der Zeit bis zu einem Urteil für eine der beiden Seiten zu nichtwiedergutzumachenden Nachteilen kommen kann. Die Verfassungs-RichterInnen haben daher nun auch gewisse Bedingungen formuliert, die Gabriel in der Zwischenzeit einhalten muß.

 

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Anmerkungen

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      CETA und TiSA (29.10.15)

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      Rund 600.000 Arbeitslose mehr in Europa (16.11.14)

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