Berlin (LiZ). Der Bundesrat hat am 26. November einen Grenzwert für Uran im Trinkwasser von 10 Mikrogramm pro Liter festgelegt. Die VerbraucherInnenschutz- Organisation 'foodwatch' kritisiert diesen Grenzwert als zu hoch. Sie beruft sich auf eine Studie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) von März 2009, die deutsche Behörden eigens in Auftrag gegeben hatten. Der neue Grenzwert biete keinen ausreichenden Schutz für Säuglinge und Kleinkinder.
Nachdem es lange Zeit keinerlei Grenzwerte für Uran im Trinkwasser gegeben hatte, schien die am vergangenen Freitag vom Bundesrat beschlossene Änderung der Trinkwasserverordnung endlich Konsequenzen aus dem bislang fahrlässig unterlassenen Schutz der Bevölkerung zu ziehen. Die VerbraucherInnenschutz-Organisation 'foodwatch' hatte erstmals vor zwei Jahren Daten zur Uranbelastung von Trinkwasser veröffentlicht. Danach lag jeder achte Wert im kritischen Bereich über 2 Mikrogramm Uran pro Liter.
Uran ist ein radioaktives Schwermetall. Für den Menschen ist die Strahlung aber nicht entscheidend, solange es nicht eingeatmet, sondern über den Verdauungstrakt aufgenommen wird. Das Schwermetall Uran kann aufgrund seiner chemischen Giftigkeit schwere Gesundheitsfolgen wie Nierenschädigungen verursachen. Uran gelangt auf natürlichem Wege ins Wasser, wenn das Wasser durch uranhaltige Gesteinsschichten fließt. Für Mineralwasser gibt es nach wie vor keinen allgemeingültigen Uran-Grenzwert, da die Bundesregierung vor Inkrafttreten der Verordnung dem Beschluß des Bundesrates zustimmen muß. Lediglich für Mineralwasser, das als "geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung" beworben wird, gilt der Höchstgehalt von 2 Mikrogramm Uran pro Liter.
"Ein Grenzwert muss auch besonders gefährdete Gruppen wie Säuglinge und Kleinkinder zuverlässig schützen", erklärte Matthias Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer von foodwatch. "Mit einem Höchstwert von 10 Mikrogramm verletzen Bundesregierung und Bundesrat ihre Fürsorgepflicht für die Schwächsten." 'foodwatch' wirft der Politik einen faulen Kompromiß vor, bei dem sich wirtschaftliche Interessen durchgesetzt hätten. Nach wie vor fordert die Organisation, Wasser dürfe "aus Vorsorgegründen nicht mehr als 2 Mikrogramm Uran pro Liter enthalten, egal ob Trink- oder Mineralwasser."
Für in Flaschen abgefülltes Mineralwasser gilt schon heute: Enthält es mehr als 2 Mikrogramm Uran pro Liter, darf es nicht mit dem Hinweis "geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung" verkauft werden. Aus der EFSA-Studie geht unmißverständlich hervor, daß noch bei einer Uranbelastung von unter 4 Mikrogramm pro Liter Wasser bei Kleinkindern und Säuglingen erhebliche Risiken für eine Schädigung lebenswichtiger Organe bestehen. Unbestreitbar ist es technisch möglich, Uran mit Ionenaustauschern bis an die Nachweisgrenze heran aus dem Wasser zu filtern. Den Beweis, daß ein Grenzwert von 2 Mikrogramm pro Liter eingehalten werden kann, liefert der bayerische Ort Maroldsweisach. Dort hatte 'foodwatch' im Jahr 2008 eine Belastung des Trinkwassers von 39,9 Mikrogramm Uran pro Liter festgestellt. Seit Anfang 2009 ist dort eine Uranentfernungsanlage in Betrieb und seitdem liegen die Werte im unkritischen Bereich.
Anmerkungen
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