10.05.2017

TTIP: EU-Gericht gegen EU-Kommission
Ablehnung war rechtswidrig

Justitia, Grafik: Samy - Creative-Commons-Lizenz Namensnennung Nicht-Kommerziell 3.0
Luxemburg (LiZ). Die EU-Kommission hatte es im September 2014 abgelehnt, die Initiative 'Stop TTIP' als EU-Bürgerinitiative - mit den entsprechend geringen Einflußmöglichkeiten - zu registrieren. Nach einem mehr als zwei Jahre dauernden Verfahren urteilte der Europäische Gerichtshof nun, daß diese Entscheidung der EU-Kommission rechtswidrig war.

Viel nützt dieses Urteil nun zwar im konkreten Fall nicht mehr - es kann jedoch für zukünftige Initiativen, die sich auf EU-Ebene als EU-Bürgerinitiative (EBI) registrieren lassen wollen, entscheidend sein. Immerhin bietet eine EBI die Chance, Öffentlichkeitswirksamkeit zu erzielen, auch wenn deren Einflußmöglichkeiten konstruktionsbedingt sehr gering sind.

Das Konstrukt der EBI ist ein durch den Vertrag von Lissabon vorgegebenes Instrument, das laut Eigendarstellung der "politischen Teilhabe" in der Europäischen Union dienen soll. BürgerInnen von Mitgliedsstaaten der EU können damit erreichen, daß sich die EU-Kommission mit einem bestimmten Thema befaßt. Was die EU-Kommission dann aber beschließt, bleibt weiter allein dieser vorbehalten. Relevante exekutive und/oder gesetzgebende Kompetenz ist mit einer EBI (im Gegensatz beispielsweise zu Volksentscheiden) nicht verbunden. Eine EBI ist explizit auf der Ebene von Petitionsrechten und Beschwerderechten angesiedelt. Offensichtlich handelte es sich daher bei der Abweisung durch die EU-Kommission im September 2014 um einen völlig unnötigen und rein provokativen Akt.

Seit dem Regierungswechsel zu US-Präsident Donald Trump liegen die Verhandlungen über ein "Freihandels"-Abkommen zwischen der EU und den USA derzeit auf Eis. Doch wie auch bei anderen Entscheidungen dieses US-Präsidenten besteht die Möglichkeit, daß die Verhandlungen über TTIP unter einem anderen Etikett fortgesetzt werden. Der Stabschef von EU-Kommissions-Präsident Jean-Claude Juncker hatte kürzlich bereits ausgeplaudert: "Sollte es zu neuen Gesprächen mit den USA kommen, dann wird das zu schließende Abkommen sicher nicht mehr TTIP heißen."

Die Europäische Kommission verweigerte im September 2014 die Zulassung der Initiative 'Stop TTIP' als EU-Bürgerinitiative (EBI). Sie berief sich auf zwei Hauptargumente: Erstens, das Verhandlungsmandat zu TTIP sei ein interner Vorbereitungsakt und kein Rechtsakt mit Wirkung auf die EU-BürgerInnen. Zweitens könne eine EBI nur positiv formuliert werden, also darauf hinwirken, einen Rechtsakt zu erlassen, nicht aber einen solchen zu unterlassen. Bereits am 15. Juli 2014 hatte das europäische Bündnis ‘Stop TTIP’ bei der EU-Kommission den Antrag auf Registrierung als EBI gestellt.

Trotz der Abweisung sammelte das Bündnis vom 7. Oktober 2014 bis zum 6. Oktober 2015 über 3 Millionen Unterschriften gegen TTIP und CETA. Das Länder-Quorum - also eine Mindestanzahl von benötigten Stimmen laut EU-Verordnung - wurde in 23 Staaten überschritten.

Die Initiative 'Stop TTIP' ist keineswegs die einzige, deren Registrierung als EBI von der EU-Kommission verweigert wurde. In den fünf Jahren seit 2012 wurden 55 Versuche gestartet und davon 20 durch die EU-Kommission abgewiesen. Lediglich drei EBI der verbleibenden 35 konnten die Anforderung erfüllen und innerhalb eines Jahres eine Million Unterschriften aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten sammeln. Doch keine einzige EBI hat nach ihrem Abschluß zu einer Änderung der Gesetzgebung geführt. Ein einziger relativer Erfolg dürfte auf die mit der EBI verbundene Öffentlichkeitswirksamkeit verbunden sein: Als die Initiative 'Wasser ist ein Menschenrecht' kurz vor dem Ziel war, die geforderte Million Unterschriften zu erreichen, schwächte die EU- Kommission ihre Pläne zur Liberalisierung der Wasserversorgung ab.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg urteilte heute, Mittwoch, das Engagement der BürgerInnen mit dem Ziel "Stop TTIP" stelle keine unzulässige Einmischung in die Vorbereitung des transatlantischen "Freihandels"-Abkommens mit den USA dar und gab damit nach über zweijähriger Verhandlung der Klage des Bündnisses von über 500 europäischen Organisationen statt. "Es braucht dringend eine klare und kurze Frist, in der der EuGH über eine abgelehnte EBI zu entscheiden hat," fordert Michael Efler, Vorstandsmitglied von 'Mehr Demokratie' und Co-Kläger für die 'Stop-TTIP'-Kampagne.

 

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