Wiesbaden (LiZ). Die Zahl der RentnerInnen, die auf "Grundsicherung" angewiesen sind, hat in Deutschland einen neuen traurigen Rekord erreicht. Dies geht aus den offiziellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor. Frauen sind weit häufiger betroffen als Männer.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden stieg die Zahl der SeniorInnen, die auf die sogenannte Grundsicherung im Alter angewiesen sind, im Vergleich zum Vorjahr um 6,6 Prozent. Zum Ende des Jahres 2012 bezogen drei Prozent der EinwohnerInnen über 65 Jahren in den alten Bundesländern diese "Grundsicherung" - in den neuen Bundesländern einschließlich Berlin waren es zwei Prozent. Beantragen können dies alle, die das Renteneintrittsalter von derzeit 65 Jahren erreicht haben oder wer ab einem Alter von 18 Jahren dauerhaft als "voll erwerbsgemindert" anerkannt ist. In absoluten Zahlen wurde diese "Grundsicherung" Ende 2012 an rund 465.000 Menschen wegen zu geringer Rente und an 435.000 Menschen wegen dauerhafter Erwerbsminderung.
Am schlechtesten ist die Situation für RentnerInnen in Hamburg: Dort sind 6,2 Prozent betroffen. Danach folgen in diesem traurigen Ranking Bremen mit 5,5 Prozent und Berlin mit 5,3 Prozent.
Frauen sind weit häufiger von Altersarmut betroffen als Männer - denn die sogenannte Grundsicherung liegt unter dem Existenzminimum und stellt daher lediglich eine staatlich garantierte Abmilderung der Armut dar. Diese "Armut per Gesetz" widerspricht dem Grundgesetz, welches auf dem Papier die Menschenwürde in Deutschland garantiert. Laut Statistischem Bundesamt bezogen zum Stichtag 3,3 Prozent der Frauen über 65 Jahren und 2,5 Prozent der Männer über 65 Jahren diese "Grundsicherung". Einen Anspruch auf diese "Grundsicherung" haben alle Deutschen über 65 Jahren, deren gesamtes monatliches Einkommen unter 758 Euro liegt - viele jedoch scheuen den Gang zu den Ämtern, die rigorose Offenlegung ihrer finanziellen Situation und den "Papierkrieg".
Die Höhe der "Grundsicherung im Alter" entspricht dem Arbeitslosengeld II für Hartz-IV-Bezieher. Gegenwärtig beträgt der monatliche Regelsatz 382 Euro für Alleinstehende beziehungsweise für den "Haushaltsvorstand" und für PartnerIn oder ehelich Verbundene jeweils 345 Euro. Zudem werden Miet- und Heizkosten erstattet. Selbstverständlich werden sämtlich Einkünfte inklusive einer geringfügigen Rente mit dieser "Grundsicherung" verrechnet.
Anmerkungen
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