BI Lüchow Dannenberg:
"Widerstand gegen Endlager Gorleben erneut gestärkt"
Karlsruhe (LiZ). Das Bundes- verfassungsgericht hat die Rechte von DemonstrantInnen gestärkt. Wer bei Aktionen gegen CASTOR-Transporte von der Polizei festgesetzt wird, muß nicht automatisch für die Kosten der Ingewahrsamnahme auf- kommen, solange nicht geprüft wurde, ob die Gründe für das Wegsperren rechtmäßig waren. Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg kommentiert: "Das Urteil stärkt die Rechte der Demonstranten - ein wichtiges Signal der Ermutigung im Vorfeld des nächsten CASTOR-Transports, der im November erwartet wird".
Mit einer "Nacht im Gleisbett" protestierten am 3./4. März 2001 AtomkraftgegnerInnen gegen den bevorstehenden vierten CASTOR-Transport nach Gorleben. Sie wollten sich nach Durchfahrt des letzten regulären Zuges in Pisselberg auf dem Schotter zur Nachtwache niederlassen, denn nach einer vierjährigen Zwangspause - die damalige "Umwelt"-Ministerin Angela Merkel hatte wegen der radioaktiven Kontamination der CASTOR-Behälter die Transporte ausgesetzt - sollten die Atommüll-Züge aus der französischen Plutoniumfabrik (sogenannte Wiederaufarbeitungsanlage) La Hague ins Zwischenlager Gorleben wieder rollen. Die Versammlung wurde gegen Abend von der Polizei aufgelöst, als sich ein Teil der DemonstrantInnen den Gleisen näherte. Dabei wurde der Beschwerdeführer aus dem Landkreis Lüchow-Dannenberg in polizeilichen Gewahrsam genommen und für eine Identitätsfeststellung zur Polizeiinspektion in Lüchow gebracht. Ohne richterliche Entscheidung mußte der Atomenergie-Gegner fünf Stunden in Polizeigewahrsam verbringen und bekam zudem einen Kostenbescheid in Höhe von 50 Euro zugestellt. Die Klage gegen den Kostenbescheid blieb bislang in allen Instanzen erfolglos.
Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer eine Verletzung seines Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz und berief sich aufs Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht gab ihm jetzt Recht:
"Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen und die angegriffenen Entscheidungen aufgehoben. Diese werden den verfassungsrechtlichen Anforderungen im Hinblick auf das Gebot einer umfassenden Nachprüfung des Verwaltungshandelns nicht gerecht und verletzen den Beschwerdeführer in seinem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz gemäß Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz."
Das dritte Mal in Folge stärken Gerichte die Rechte von DemonstrantInnen, während der Polizei die Rote Karte gezeigt wurde: "Filmen verboten!" hieß es vom Verwaltungsgericht in Berlin, nach einer Klage gegen Filmaufnahmen der Polizei bei der Berliner Groß-Demo mit 55.000 Menschen am 5. September 2009. Vor dem Verwaltungsgericht Schwerin siegten Atomkraft-GegnerInnen aus dem Wendland, die auf dem Weg zur einer Demo ohne erkennbaren Grund stundenlang festgehalten worden waren. Die BI Umweltschutz Lüchow Dannenberg kündigt an: "Wir werden alle Menschen, die im Herbst auf vielfältige Weise gegen den nächsten CASTOR-Transport protestieren wollen, in ihren Rechten bestärken. Sie sollen sich von der Polizei nicht einschüchtern lassen."
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Anmerkungen
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