Snowden-Fundus:
NSA bespitzelte US-Anwaltskanzlei
Canberra (LiZ). Aus dem Dokumenten-Fundus des Whistleblowers Edward Snowden geht hervor, daß der US-amerikanische Geheimdienst über den Umweg der Amtshilfe des australischen Geheimdienstes eine US-Anwaltskanzlei bespitzelte. Dies ist verfassungswidrig.
Laut einem Bericht der New York Times, die sich auf Dokumente aus dem Snowden-Fundus beruft, war der US-amerikanische Geheimdienst offenbar die Verfassung gebrochen. Denn laut US-Verfassung - also theoretisch - ist es verboten, eigene StaatsbürgerInnen oder Unternehmen mit Sitz in den USA zu überwachen. Der Schnüffel-Aktion hat demnach im Februar 2013 stattgefunden. Zielobjekt war eine US-Anwaltskanzlei, die im Auftrag der indonesischen Regierung tätig war. Es ging dabei um einen Handelsstreit mit den USA - Grund genug offenbar für die geheimdienstliche Wißbegier.
Der australische Geheimdienst Australian Signals Directorate (ASD) war dabei laut der Enthüllung für die NSA tätig geworden. Nach dem Prinzip der gegenseitigen Amtshilfe können auf diese Weise die Geheimdienste der "Five Eyes"-Allianz - also der USA, Großbritanniens, Neuseelands, Kanadas und Australiens - jedweder verfassungsmäßige Hürde überwinden.
Weiter geht aus den von Edward Snowden erbeuteten Dokumenten - darunter ein Monats-Bulletin des NSA-Verbindungsbüros in Canberra - hervor, daß die NSA "klare Anleitung" gegeben hat, wodurch das ASD in der Lage gewesen sei, "die Überwachung der Gespräche fortzusetzen" und die "höchst nützlichen Informationen" zu liefern. Die NSA dementierte: Sie habe das ASD nicht gebeten, geheimdienstliche Aktivitäten zu unternehmen, die der US-Regierung gesetzlich verboten gewesen seien.
Anmerkungen
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