4.05.2021

"Europäisches Patentamt" erteilt BASF
Patent auf konventionelle Wassermelone

BASF-Patent auf Wassermelone - Grafik: Samy - Creative-Commons-Lizenz Namensnennung Nicht-Kommerziell 3.0
München (LiZ). Das sogenannte Europäisches Patentamt, eine profitorientierte supranationale Organisation, erteilte dem deutschen Chemie-Konzern BASF ein Patent auf eine zufällig entdeckte Mutation der bislang in freien Züchtungslinien gehandelten Wassermelone. Diese zeichnet sich durch eine genetische Veranlagung zu buschigem Wuchs aus und erlaubt es so, mehr Melonen pro Fläche zu ernten. Das BASF-Tochterunternehmen Nunhems hat dieser Melone so weitergezüchtet, daß deren Früchte keine Kerne enthalten und so nicht frei vermehrt werden können.

Die jetzt von BASF patentierte Melone wurde ursprünglich in einem Hausgarten entdeckt. Es liegt daher objektiv kein schöpferischer Akt vor, der ein Patent rechtfertigen würde. Außerdem sind Patente auf Pflanzen und Tiere, die auf diese Weise zum "geistigen" Eigentum von Konzernen erklärt werden, ethisch sehr umstritten. Mehrere gemeinnützige Organisationen wie etwa das Umweltinstitut München und 'Keine Patente auf Saatgut!' kämpfen seit vielen Jahren gegen solche Patent-Erteilungen.

Eigentlich sind Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen in Europa verboten. Doch das "Europäische Patentamt" (EPA), das selbst an der Vergabe von Patenten verdient, hat Mittel und Wege gefunden, die Verbote zu umgehen. So werden laut einer aktuellen Entscheidung des EPA (G3/19) entsprechende Verbote nur für Patent-Vergaben angewandt, die ab Juli 2017 angemeldet wurden. Die Begründung: Die EU hätte kurz vor diesem Zeitpunkt eine entsprechende Richtlinie neu ausgelegt, die auch vom EPA angewandt wird. Doch eine jetzt von der Organisation 'Keine Patente auf Saatgut!' vorgelegte Analyse zeigt, daß diese Argumentation des EPA auf einer Verdrehung der Fakten beruht. Die EU stuft Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen schon seit 1998 als unzulässig ein und hat derartige Patente auch nie erlaubt.

"Es ist abenteuerlich zu sehen, mit welchen Tricks das EPA arbeitet. Unsere Analyse zeigt: Der Stichtag, ab dem das Verbot gelten soll, wurde willkürlich eingeführt," sagt Christoph Then, Sprecher von 'Keine Patente auf Saatgut!'. "In der Folge werden jetzt sogar Pflanzen zu Erfindungen erklärt, die in privaten Gärten entdeckt wurden. BASF und das Patentamt profitieren - die Interessen der Öffentlichkeit aber werden hintergangen."

Das EPA hat zudem weitere Schlupflöcher etabliert: Zufällige genetische Veränderungen gelten demnach gleichermaßen als Erfindungen wie die Gentechnik. Auch diese Auffassung steht im Gegensatz zur Auslegung der Patentgesetze durch die EU. Erst im Mai 2020 hat die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts den Standpunkt bekräftigt, daß für konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere keine europäischen Patente mehr erteilt werden dürfen.

Andres als sonstige Behörden oder staatliche Ämter finanziert sich das EPA vollständig durch die anfallenden Gebühren für Patent-Verfahren und Patent-Erteilungen. Je mehr Patente angemeldet, geprüft und vergeben werden, umso mehr Profite fallen für das EPA ab. Es ist also im Interesse dieser supranationalen Organisation, möglichst viele Patente zu erteilen. Im Jahr 2019 betrugen die Einnahmen aus dem Patent-Geschäft knapp 2 Milliarden Euro.

Der Konzern BASF erhält durch das Patent Exklusivrechte an der Vermarktung des Saatguts, der Pflanze und der Früchte aber auch an deren züchterischen Weiterentwicklung. Damit wird der Zugang zu Saatgut für die Entwicklung von neuen Sorten extrem eingeschränkt. Kleine und mittelständische Züchtungs-Unternehmen werden mit Hilfe der Patent-Monopole der Groß-Konzerne vom Markt gedrängt, was negative Auswirkungen auf die Vielfalt unserer Nutzpflanzen und die weltweite Nahrungsmittelsicherheit hat. BASF tritt so das Erbe des umstrittenen US-amerikanischen Konzerns Monsanto an, den BASF im Jahr 2018 für 66 Milliarden US-Dollar aufgekauft hat.

'Keine Patente auf Saatgut!' hat vor diesem Hintergrund eine Petition gestartet, in der das EPA aufgefordert wird, weitere Patent-Erteilungen auszusetzen, bis die offenen Rechtsfragen geklärt sind. Bisher haben über 190.000 Personen unterschrieben. Wie das EPA mit diesen strittigen Patenten umgeht, zeigt sich auch bald in einer öffentlichen Anhörung: Am 8. Juni 2021 soll über ein Patent auf Braugerste und Bier (EP2373154) der Firmen Carlsberg und Heineken verhandelt werden. Grundlage des Patentes ist eine nach dem Zufallsprinzip ausgelöste Mutation im Erbgut der Gerste.

 

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Anmerkungen

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