Maas hat VDS-Gesetz vermasselt
Mängelrügen von vielen Seiten
Berlin (LiZ). Bundestags-JuristInnen bemängeln an dem von Justizminister Heiko Maas vorgelegten Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung "unklare Formulierungen". Außerdem kommen sie zu dem Ergebnis, daß auch dieser zweite Entwurf "nicht verfassungskonform" ist. Neben Datenschutzbeauftragten kritisieren auch Bürgerinitiativen den von Maas präsentierten Text.
Heiko Maas hatte im März verkündet, entgegen seiner zuvor vertretenen Position die Ausarbeitung eines zweiten Gesetzentwurfs zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) anzugehen (Siehe unseren Artikel v. 22.03.15). Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2010 ein erstes deutsches VDS-Gesetz der vorangegangenen "schwarz-roten" Koalition aus dem Jahr 2007 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Und nachdem der Europäische Gerichtshof im April 2014 die EU-Richtlinie zur Speicherung aller Verbindungsdaten für rechtswidrig und nichtig erklärt hatte, wurden die nationalen VDS-Gesetze in Österreich, der Slowakei, Rumänien, den Niederlanden und Bulgarien zu Fall gebracht.
Auf einer Pressekonferenz am 15. April gab Maas bereits einige Auskünfte über seine Arbeit an der Neuauflage des VDS-Gesetzes. So führte er etwa aus, daß in seinem Gesetz kein Zugriff für Geheimdienste vorgesehen sei. Wenn allerdings im VDS-Gesetz lediglich die Modalitäten der Speicherung fixiert werden und ein Zugriff durch Geheimdienste nicht explizit ausgeschlossen wird, greifen das G-10-Gesetz, das BfV-Gesetz und das BND-Gesetz. Nebenbei: US-amerikanische Geheimdienste halten sich hierzulande nicht an deutsche Gesetze und werden auf jeden Daten-Speicher zugreifen. Wenn Justizminister Maas also beteuert, daß keine Geheimdienste Zugriff auf die VDS erhalten, ist dies ebenso glaubwürdig wie seine früheren Versprechen, daß es mit ihm keine VDS geben werde. Die Rechtfertigung, mit der VDS solle lediglich die polizeiliche Ermittlungsarbeit bei der Terrorismus- und Verbrechensbekämpfung verbessert werden, muß daher als Ausrede gewertet werden.
Der Justizminister hatte noch am 27. Mai behauptet, in der Vergangenheit habe es "viele Fälle" gegeben, in denen "aufgrund vom Nichtvorhandensein von Daten, weil sie nicht gespeichert waren, Straftaten auch nicht aufgeklärt werden können." Nur wenige Tage darauf mußte Justiz-Staatssekretär Christian Lange diese Aussage seines Chefs widerrufen: "Die Aussage bezog sich nicht auf konkrete Einzelfälle."
Maas legte sich zudem am 27. Mai selbst einen Fallstrick: Er antwortete auf eine Frage öffentlich, er könne nicht beweisen, daß der Eingriff in die Grundrechte durch die VDS notwendig sei. Dabei müssen Grundrechtseingriffe per Gesetz nach der herrschenden Rechtslage nicht nur verhältnismäßig, sondern auch notwendig sein. EU-Kommission und deutsche Bundesregierung hatten immer Probleme, eine solche Notwendigkeit nachzuweisen. Und das Max-Planck-Institut hat aufgezeigt, daß nach dem März 2010 in den fünf Jahren ohne Vorratsdatenspeicherung kein signifikanter Unterschied in der Aufklärung von Verbrechen - auch im Internet - festzustellen ist.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff kritisiert, daß der von Maas vorgelegte VDS-Gesetzentwurf nicht nur unverhältnismäßig sei, sondern daß auch nach wie vor die Notwendigkeit nicht belegt ist. Als zusätzliches Instrument für die Strafverfolgung ist die VDS nach Ansicht von Voßhoff weder erforderlich noch geeignet. Das von Maas vorgesehene VDS-Gesetz beschneide die Grundrechte "in besonderem Ausmaß". Damit sei klar, daß es verfassungswidrig wäre.
Der Entwurf berücksichtige nicht, daß das Bundesverfassungsgericht anlaßloses Speichern der Telekommunikations-Verkehrs-Daten nur ausnahmsweise für gerechtfertigt halte, schreibt Voßhoff in einer Stellungnahme. Dabei gebe es für die Sicherheitsbehörden schon jetzt "weitreichende Zugriffs-Möglichkeiten" etwa auf IP-Adressen. Da es sich dabei auch um Nutzungsdaten im Sinne des Telemediengesetzes handele, könnten Ermittlungsbehörden und Geheimdienste "zumindest über mehrere Wochen das Surfverhalten der Internetnutzer äußerst detailliert überwachen". Dies belegten auch die Erkenntnisse aus dem NSA-Skandal, so Voßhoff.
Bundestags-JuristInnen haben nun kurz vor der ersten Lesung des VDS-Gesetzentwurfs im Bundestag "unklare Formulierungen" bemängelt. Zwei Gutachten kommen zu dem Ergebnis, daß der Gesetzentwurf "nicht verfassungskonform" ist - und auch die Vorgaben des EuGH vom April 2014 nicht einhält. Konkret geht es dabei um die Information der Betroffenen und um den Schutz von AnwältInnen, JournalistInnen und anderen Berufsgeheimnis-TrägerInnen. Als zynischer Scherz in Paragraphenform mutet es an, wenn es in dem Gesetzentwurf heißt, daß die Daten von Berufsgeheimnis-TrägerInnen zwar gespeichert, aber nicht verwendet werden dürften.
Weitere Kritik an dem Gesetzentwurf betrifft die unzulängliche Regelung der Datenverwendung, -löschung oder -weitergabe. Auch diese erfüllt nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und ist "zu unklar" formuliert. Die RichterInnen in Karlsruhe hatten ausdrücklich "normenklare" Vorschriften in einem eventuellen VDS-Gesetz gefordert. Außerdem ist die Anforderung des Bundesverfassungsgerichts, daß Betroffene grundsätzlich vor der Datenerhebung von dieser unterrichtet werden müssten, "nicht richtig" umgesetzt.
Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Telekommunikations-Unternehmen die Telefon- und Internet-Verbindungs-Daten aller BürgerInnen zehn Wochen lang speichern. Dazu gehören die Rufnummern der beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer der Anrufe sowie die IP-Adressen der dabei benutzten Computer. Für die Standortdaten, die bei Mobiltelefon-Gesprächen anfallen, ist eine Speicherfrist von vier Wochen vorgesehen - auch in diesem Fall "anlaßlos", also: ohne irgend einen Verdacht.
Mit dieser offensichtlich mangelhaften Arbeit zeigt Heiko Maas, ein früherer Protegé des saarländischen Ministerpräsidenten und zeitweiligen Bundes-Finanzministers Oskar Lafontaine, daß er lediglich das Format eines Provinzpolitikers besitzt. Sein plötzlicher Aufstieg in die Bundespolitik sollte lediglich der kleinen Schar von Lafontaine-AnhängerInnen in der SPD signalisieren, daß sie bei Verbleib in der Partei gute Aufstiegs-Chancen haben. Dies ist eines von vielen Beispielen, die belegen, daß nicht Intelligenz, sondern Opportunismus und Anpassungsfähigkeit für die Aufstiegs-Chancen von Jung-PolitikerInnen in Parteien entscheidend ist. Doch in diesem Fall zeigt sich, daß sich die GegnerInnen von Demokratie und Freiheit mit der Auswahl unfähigen Personals gelegentlich selbst sabotieren.
Anmerkungen
Siehe auch unsere Artikel:
Angriff auf Kaspersky-Lab
Anti-Viren-Firma berichtet über Infektion (10.06.15)
Neues Geheimdienst-Gesetz in Frankreich
Auf dem Weg in den Überwachungsstaat (3.05.15)
NSA/BND: Europäischer Spionage-Skandal
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Bespitzelung bis ins Kinderzimmer
BigBrotherAward für die "Daten-Kraken" (17.04.15)
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Ein Interview mit Edward Snowden (7.04.15)
facebook und der Daten-Transfer in die USA
Streiten Maas und de Maizière? (24.03.15)
Justizminister Maas fällt um
VDS und totalitärer Staat (22.03.15)
Vorratsdatenspeicherung
Widerstand gegen Gabriels Pläne (17.03.15)
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