27.10.2015

Netz-Neutralität zerstört
EU-Parlament beschließt Aufweichung

Netz-Neutralität 2015 - Grafik: Samy - CC-By-SA 3.0
Straßbourg (LiZ). Das Europa-Parlament hat mit der Verordnung über Maßnahmen zum "Zugang zum offenen Internet" die Tür geöffnet für die Durchsetzung eines Zwei-Klassen-Intenets. Darin ist zwar "grundsätzlich" festgelegt, daß Netz-Betreiber alle Daten-Pakete gleichberechtigt durch ihre Leitungen senden - es wurden jedoch Schlupflöcher geschaffen, die es erlauben, finanzkräftigen KundInnen schnellere Verbindungen anzubieten.

Gekoppelt war die Abstimmung an ein "Zuckerle", mit dem die bittere Niederlage für die Netz-Gemeinde versüßt werden sollte: Die durch nichts gerechtfertigten "Roaming-Gebühren" der Mobilfunk-Unternehmen für Verbindungen über EU-Landesgrenzen hinweg werden ab dem 30. April 2016 erneut gedeckelt und dürfen dann für Gespräche 0,05 Euro pro Minute und 0,02 Euro pro SMS nicht mehr überschreiten. Bei Internet-Nutzung liegt die Höchstgrenze bei 0,05 Euro pro Megabyte. Ab dem 15. Juni 2017 sollen die Aufschläge dann grundsätzlich ganz wegfallen. Der Kompromiss enthält allerdings "Sicherungen" für die Unternehmen, falls diesen durch das "Roaming" real Mehrkosten entstehen sollten. Eine Fair-Use-Klausel sieht vor, daß die Befreiung von "Roaming-Gebühren" nur für eine "angemessene Nutzung" des Mobil-Telefons oder Smartphones gilt. Die Unternehmen können beispielsweise bestimmte Obergrenzen für die Dauer von Telefonaten und die Zahl der versandten SMS festsetzen. Die Einzelheiten über die "Klausel zur fairen Nutzung" sollen die EU-Kommission und die zuständige Europäische Regulierungsbehörde (GEREK) bis Dezember 2016 festlegen. Mit diesem Teil der neuen EU-Verordnung zeige sich "das grenzenlose Europa von seiner besten Seite".

Offensichtlich soll mit dieser als "verbraucherfreundlich" apostrophierten Entscheidung und den diese begleitenden Jubel-Meldungen in den Mainstream-Medien die Kritik übertönt werden, daß zugleich die Zerstörung der Netz-Neutralität den Einstieg ins Zwei-Klassen-Internet ermöglicht.

Die Beteuerungen der Parteien-PolitikerInnen im EU-Parlament sprechen eine deutliche Sprache: Niemand solle sich Vorrang im Internet erkaufen können. Sogenannte Spezialdienste wie Telemedizin oder auch hochauflösendes TV im Internet sollen andere Nutzungen nicht verdrängen und nur angeboten werden, wenn genügend Kapazität vorhanden sei, so die EU-Kommission. Dennoch ist ein "Verkehrs-Management" inclusive der Drosslung bestimmter Dienste oder Inhalte ausdrücklich vorgesehen - und zwar schon bei einer "drohenden Überlastung des Internets". Dies erschließt sich erst bei der gründlichen Lektüre der neuen EU-Verordnung und bei einem kritischen Blick auf die eingebauten Hintertürchen, die Netz-AktivistInnen auf die Barrikaden bringen.

Kritiker befürchten, daß mit Hilfe der offensichtlich mit Bedacht gewählten vagen Formulierungen die Netz-Neutralität in der Konsequenz abgeschafft wird. Unmittelbar vor der Abstimmung forderten mehr als 30 Start-ups, Internet-Unternehmen und InvestorInnen aus Europa und den USA Änderungen der Pläne. Sie kritisierten, daß die Entwicklung innovativer Dienste in Zukunft behindert wird, wenn Internet-Provider Überholspuren für bestimmte Daten einrichten können und zugleich andere Daten verlangsamen dürfen. Sie wandten sich auch gegen den Vorschlag, daß das Daten-Volumen bestimmter Dienste wie Musik-Streaming aus den Daten-Tarifen ausgeklammert werden soll ("Zero-Rating"), um so diese Dienste gegenüber anderen bevorzugen zu können.

Schon bisher haben manche Internet-Provider wie die Deutsche Telekom die Netz-Neutralität unterlaufen. Grundlage hierfür bietet die in Pauschal-Vertägen vereinbarte Drosselung der Geschwindigkeit ab einem bestimmten beanspruchten Daten- Volumen. Mit dem "Zero-Rating" können die Provider dann anbieten, daß sie bestimmte Dienste aus der Volumen-Berechnung für eine Drosselung ausklammern. So bietet die Deutsche Telekom einen Mobilfunk-Tarif mit einer "Music Streaming Option" an, bei dem die Songs von Spotify ohne Belastung des Daten-Volumens aufs Smartphone übertragen werden. Wer dagegen einen anderen Dienst wie Deezer, Napster, Juke oder Apple Music nutzt, muß sich die Streaming-Daten aufs Kontingent anrechnen lassen. Ähnliche Deals bieten manche Internet-Provider den Kunden von Video-Streaming-Diensten an. Im ersten Gesetzesentwurf war "Zero-Rating" noch untersagt - im aktuellen Entwurf findet sich das Verbot nicht mehr.

Auch eine Drosselung von Daten-Strömen war per "Verkehrs-Management" schon bislang Praxis: Provider dürfen regelnd eingreifen, wenn das Netz tatsächlich überlastet ist, um so dafür zu sorgen, daß Notruf-Nummern noch erreichbar sind. Doch auch dieser Sonderfall dient nun als Grundlage für eine weitere Aufweichung der Netz-Neutralität. Die "Überholspur" für bestimmte Dienste wird in der neuen EU-Verordnung schon dann erlaubt, wenn eine Netz-Überlastung noch gar nicht eingetreten ist.

Tim Berners-Lee, einer der Begründer des Internet, warnte die EU-Abgeordneten vor einer Sonderbehandlung von "Spezial-Diensten". Es handle sich dabei um Überholspuren, für die man extra zahlen müsse. Von einem Zwei-Klassen-Internet benachteiligt seien Start-ups, kleine Unternehmen, KünstlerInnen, AktivistInnen und WissenschaftlerInnen in Europa und der ganzen Welt. Bislang war die Netz-Neutralität eines der Grundprinzip des Internets. Und Cornelia Ernst von der Linkspartei warnt: "Das Internet wird in Zukunft noch mehr einem Einkaufs-Zentrum gleichen, in dem nur die großen Ketten ihre Läden haben. Alle anderen werden mit langsameren Verbindungen an den Rand gedrängt." Zu ergänzen bleibt: Politische Inhalte werden im Internet in Zukunft noch mehr ins Abseits gedrängt werden.

 

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