Innenminister verbietet 'linksunten.indymedia'
Solidarisieren oder distanzieren?
Freiburg (LiZ). Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat die als "linksextremistisch" etikettierte Internet-Plattform 'linksunten.indymedia' verboten. Zumindest scheint er der Überzeugung zu sein, daß er über die Macht verfügt, die Seite endgültig aus dem Internet zu entfernen. Manche Linke halten es für nötig, sich zu solidarisieren - andere, sich zu distanzieren - viele Linken sehen hierzu allerdings ebenso wenig Anlaß wie zu Distanzierung von oder zu Solidarisierung mit de Maizière, Merkel oder Maas.
Auf eine reine PR-Aktion, die dem Bundestagswahlkampf zuzuordnen ist, deutet die Aufmachung der Nachricht in einigen Mainstream-Medien hin. So heißt es etwa im Berliner 'tagesspiegel', das Verbot von 'linksunten.indymedia' sei ein "Schlag gegen die linksextreme Szene". Auch der "rote" Bundesjustizminister Heiko Maas machte Wahlwerbung für den "schwarzen" de Maizière und posaunte nach Auskunft der 'Welt', es habe sich um einen "wichtigen Schlag gegen gewaltbereite Linksextremisten" gehandelt. Ob der ohne richterlichen Beschluß schlicht per Weisung des Innenministers erfolgte "Schlag" überhaupt juristisch haltbar ist, erscheint recht zweifelhaft. Aber die Mühlen der Justiz mahlen langsam - und so ist Klarheit in dieser Frage erst nach dem Wahlsonntag, dem 24. September, zu erwarten.
Um der "Schlag"-Aktion genug Wumms zu verleihen, wurde die Internet-Plattform 'linksunten.indymedia' zum "inzwischen wichtigsten Medium des gewaltorientierten Linksextremismus" aufgeblasen. Die Formulierung stammt aus dem Bericht des Bundes-"Verfassungsschutzes" vom Jahr 2016. Mangels überprüfbarer Zahlen, wie viele Aufrufe diese Internet-Plattform tatsächlich vorzuweisen hatte, schrecken auch manche Linke nicht davor zurück, die Formulierung aus dubioser Quelle zu kolportieren. Anscheinend basiert diese Reaktion auch auf dem vermeintlich logischen Kurzschluß, daß es sich bei 'linksunten.indymedia' um ein bedeutendes linkes Projekt handeln müsse, wenn diesem die Ehre zuteil wird, von de Maizière höchstselbst verboten zu werden.
Denk- und merkwürdig ist, daß trotz einer nicht unbedeutenden Zahl von Aufrufen, die als strafbar interpretiert werden können, lange Zeit von staatlicher Seite nicht gegen 'linksunten.indymedia' vorgegangen wurde. So heißt es etwa heute in der 'Welt' unter Berufung auf das Innenministerium, "viele Einträge auf Indymedia" seien "strafbar, da sie beispielsweise Aufrufe zur Gewalt gegen Polizisten enthalten." Doch es wäre schon lange möglich gewesen, gegen solche Einträge vorzugehen und deren Löschung zu veranlassen, wie dies nun auch beim III facebook im Falle von haßerfüllten oder verleumderischen Einträgen erfolgt.
Es wird spekuliert, die strafrechtliche Verfolgung von "Gewalt-Aufrufen" auf 'linksunten.indymedia' sei von staatlicher Seite mit Absicht verzögert worden. Das Argument ist durchaus plausibel, daß hier entsprechend dem "Opportunitätsprinzip" vorgegangen worden sei, weil 'linksunten.indymedia' so für das baden-württembergische Landesamt für "Verfassungsschutz" als Beleg-Quelle habe dienen können, ohne daß dieses viel (Kopier-)Arbeit hatte. Es wäre allerdings auch nicht das erste Mal, daß die Schlapphüte ihre Belege selbst fabrizieren. Es ist schließlich nicht festzustellen, wer wirklich hinter 'linksunten.indymedia' steckt.
"Aufrufe zur Gewalt" sind selbst noch keine Gewalt - und so hängt es von juristischen Spitzfindigkeiten ab, zu eruieren, ob die Veröffentlichung eines mutmaßlichen "Aufrufs zur Gewalt" mit der Intention geschah, willenlose LeserInnen zu Gewalttaten zu verführen oder zu dem Zweck, anhand des kruden Inhalts eines solchen Aufrufs dessen UrheberInnen der Lächerlichkeit preiszugeben oder zu journalistischen Dokumentationszwecken oder als Grundlage einer "spannenden" Diskussion.
Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang das Beispiel des "Buback-Nachrufs" von 1977, der von einem anonymen "Mescalero" stammte (Siehe unseren Artikel v. 23.01.2001). Er bezieht sich auf die Ermordung des Generalbundesanwalts Siegfried Buback am 7. April 1977 in Karlsruhe. Dieser Text, der als Flugblatt deutschlandweit kursierte, wurde damals selbst von der ARD-Tagesschau als Aufruf zur Gewalt denunziert, indem - aus dem Zusammenhang gerissen - lediglich die beiden Worte von der "klammheimlichen Freude" zitiert wurden. Dabei war dieser Text offensichtlich exakt das Gegenteil eines Aufrufs zur Gewalt, denn der anonyme Verfasser sprach sich eindeutig gegen den Mord an Buback aus. Die Verbreitung dieses Textes hätte daher dazu beitragen können, Leute die auf der Kippe zur Befürwortung von terroristischer Gewalt standen, hiervon abzuhalten. Die Reproduktion des "Buback-Nachrufs" wurde unter Strafe gestellt. So wurde damals beispielsweise ein 29-jähriger für die Verteilung des "Buback-Nachrufs" zu sechs Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt.
Zurück zu 'linksunten.indymedia':
Die Verbotsverfügung de Maizières sei den drei in Freiburg lebenden - mutmaßlichen - Betreibern der Internet-Plattform laut amtlicher Auskunft am Freitagmorgen (25.08.17) zugestellt worden. De Maizière hatte die drei als "Verein" deklarieren lassen und mit Hilfe dieses zweifelhaften juristischen Drehs am 14.08. den so konstruierten Verein per ministerieller Weisung verbieten lassen. Das Verbot wurde am 25.08. im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit erst wirksam. Die Zustellung und die Hausdurchsuchungen seien am selben Tag erfolgt.
Welche politische Bedeutung 'linksunten.indymedia' hat, läßt sich allerdings durchaus anhand des aktuellen "Verfassungsschutz"-Berichts erkennen: Darin heißt es, das "linksextremistische Personenpotenzial" habe "mit 28.500 Menschen im Jahr 2016 den höchsten Stand seit 2012 erreicht". Den größten Zuwachs gebe es bei gewaltorientierten Linken. Dieser Personenkreis wird also von den Schlapphüten selbst lediglich als Teilmenge jener 28.500 betrachtet - und die Zahl ist traditionell weit überhöht. Zum Vergleich: 80.000 Menschen sind ein Promille der deutschen BundesbürgerInnen.
Aufgrund des durchgehend auf Anonymität beruhenden Veröffentlichungs-Prinzips hatten NutzerInnen und Betroffene in aller Regel keine effektive Handhabe, sich gegen Verleumdungen zu wehren und deren Löschung durchzusetzen. Sowohl 'indymedia' insgesamt als auch 'linksunten.indymedia' fallen so noch hinter den Stand des bürgerlichen Rechts auf Gegendarstellung zurück. Ohne Beleg wurden dort Linke beispielsweise mit dem "Querfront"-Verdikt stigmatisiert und verleumdet. Außerdem wurden dort Texte veröffentlicht, in denen dazu aufgerufen wurde, Veranstaltungen von Linken mit Gewalt zu sprengen.
Wie schon eine Partei, die mit dem Etikett "links" auftritt, bis zum Überdruß beweist, ist nicht alles links, was sich als links bezeichnet. Von daher besteht für Linke keine Notwendigkeit, sich mit 'linksunten.indymedia' zu solidarisieren oder sich von dieser Internet-Plattform zu distanzieren. Es kommt ja auch niemand auf die Idee zu fordern, Linke müßten sich mit de Maizière, Merkel und Maas solidarisieren und sich von diesen distanzieren.
Anmerkungen
Siehe auch unsere Artikel:
Schulz für atomwaffenfreies Deutschland
Kanzler-Ambitionen beerdigt (23.08.17)
François Hollande resigniert
Keine zweite Kandidatur (1.12.16)
US-Präsidentschaftswahl: Donald Trump
siegt gegen Hillary Clinton (9.11.16)
Manipulation bei Präsidentschaftswahl?
Wahl-Computer machen's möglich (8.11.16)
USA gespalten
Hillary Clinton und Donald Trump unbeliebt (31.10.16)
Ist Hillary Clinton gefährlich?
Was Donald Trump verdeckt (22.10.16)
BND regiert BRD
Geheimdienst-Kompetenzen ausgeweitet (21.10.16)
Gabriel hat keine Konkurrenz
als "S"PD-Kanzler-Kandidat (16.05.16)
"Grüner" Staatssekretär Uwe Hüser
für Profit und gegen Naturschutzgebiet (25.04.16)
Anschlag auf Kommunalpolitiker
der Linkspartei in Freital (27.07.15)
Antirassistische Plakat-Aktion
in Freital (25.07.15)
Hillary Clintons eMail-Affaire
erreicht US-Außenminister Kerry (29.05.15)
Wird korrupte Hillary Clinton US-Präsidentin?
Clinton-Stiftung, Spenden und Uran-Deals (24.04.15)
"Nein zu diesem Vertrag!"
Brief von Linken in Syriza (28.02.15)
Kohlekraftwerk Moorburg
"Rot-schwarz-grüner" Klimaschutz? (28.02.15)
Griechenland und EU
Kompromiß oder Bluff? (24.02.15)
Hamburg bleibt schwarz
NichtwählerInnen legen zu (15.02.15)
Griechenland: Durchbruch für Syriza
Ende des Elends? (25.01.15)
Bundestag - was bitte?
Bertelsmann-Studie beklagt Desinteresse an "Demokratie"
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Marieluise Beck bezeichnete Ken Jebsen
als "finsteren, rechtsradikalen Gesellen" (17.11.14)
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Gysi für Waffen-Export nach Kurdistan
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Umfrage im Auftrag von Greenpeace:
79 Prozent in Brandenburg gegen Braunkohle (1.06.14)
Verleumdung: "Glühender Antisemit"
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Die Linkspartei und die Braunkohle
Greenpeace-Disput vorerst ohne Ergebnis (27.05.14)
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Rebecca Harms gescheitert:
Kein Redeverbot für Ex-Kanzler Schröder (14.03.14)
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Linkspartei für und
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Schwarze Kassen bei der "grünen" EnBW?
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(28.10.13)
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Lackmus-Test
Sind "Rot" und "Grün" farbecht? (25.09.13)
Trittin und die "Pädophilie-Affaire"
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